Wer hat auch schonmal eine Rechnung eines Abzocker-Anwaltes dessen Namen im Internet allgemein bekannt, erhalten?
Angenommen eine Tochter z. B. 13 Jahre alt, bekommt so einen Brief eines RA Herrn O.A. aus Osn…!
Mit dem Inhalt:
In Sachen C…/. Name Forderung aus Dienstleistungsvertrag v. 00.00.00. gem. Rechng. Nr. blablabla.
Sehr geehrte Frau …!
trotz Fälligkeit u. Mahnung haben Sie die oben genannte Forderung bis her nicht ausgeglichen. Namens u. in Vollmacht der …habe ich Sie aufzufordern den nachstehend beziffernten Gesamtbetrag bis zum … auszugleichen.
Danach: Eine Rechnung incl. Mahngebühren Geschäftsgebühren Auslagenpauschalen etc. über 138,00 Euro.
Eine Original-Rechnung lag nie vor, auch keine Mahnung.
Das aktuelle Schreiben hat keine Original-Unterschrift lediglich auf der Rückseite eine Kopie.
Die Internetseite wurde von der Person nicht in Anspruch genommen.
Nach Recherchen im Internet wurde dieser RA als „Abzockeranwalt“ mehrfach erwähnt.
Es wurden mehrere Reaktionsmöglichkeiten vorgeschlagen:
a) Ignoranz
b) Anfrage bei der Verbraucherzentrale
c) Strafanzeige
Was sollte „MAN“ tun?
Wer hat auch schonmal so einen Brief bekommen?
Würde die Strafanzeige der Allgemeinheit etwas bringen?
Wer hat auch schonmal eine Rechnung eines Abzocker-Anwaltes
dessen Namen im Internet allgemein bekannt, erhalten?
Mein Sohn.
Es wurden mehrere Reaktionsmöglichkeiten vorgeschlagen:
a) Ignoranz
b) Anfrage bei der Verbraucherzentrale
c) Strafanzeige
Was sollte „MAN“ tun?
Was „MAN“ tun soll, weiß ich nicht.
Wir haben Strafanzeige gestellt. Der Polizist, der das aufgenommen hat, war sehr verständnisvoll (sein Sohn hatte 4 Wochen früher einen identischen Brief erhalten, *fg). Nach einigen Monaten kam Post von der Staatsanwaltschaft, dass er der Strafanzeige nicht weiter nachgehen werde, Begründung habe ich vergessen.
Würde die Strafanzeige der Allgemeinheit etwas bringen?
Vielleicht nicht, sonst wär der Herr nicht mehr am Arbeiten (unser Brief ist drei Jahre her). Vielleicht doch, wenn es genug Menschen machen.
Hat man mit evtl. Folgen doch zu rechnen?
Meiner Erfahrung nach, keine.
Aber das basiert natürlich nur auf meinen Erfahrungen und ich möchte nicht wagen, das zu verallgemeinern. Aber ich würde jederzeit wieder so verfahren.
Was „MAN“ tun soll, weiß ich nicht.
Wir haben Strafanzeige gestellt. Der Polizist, der das
aufgenommen hat, war sehr verständnisvoll (sein Sohn hatte 4
Wochen früher einen identischen Brief erhalten, *fg). Nach
einigen Monaten kam Post von der Staatsanwaltschaft, dass er
der Strafanzeige nicht weiter nachgehen werde, Begründung habe
ich vergessen.
ein Anwalt treibt nicht eigene Forderungen ein, sondern die seiner Mandanten. IdR. ist er nicht verpflichtet zu überprüfen, ob diese Forderungen berechtigt sind.
Wenn man Zeit und Lust hat, kann man das gerne machen. Ich bin zwar der Meinung, dass man sich auch als Anwalt nicht an krimnellen Dingen beteiligen darf, aber Haupttäter ist sicherlich der Mandant.
Ich habe für unberechtigte Forderungsschreiben einen wunderbar hungrigen Cross-Cut-Vernichter neben dem Schreibtisch stehen, der ist für die Nerven besser als jeglicher Aktionismus.
ein Anwalt treibt nicht eigene Forderungen ein, sondern die
seiner Mandanten. IdR. ist er nicht verpflichtet zu
überprüfen, ob diese Forderungen berechtigt sind.
Die Anzeige ging nicht an den Anwalt, sondern an die Fa., die den Anwalt beauftragt hatte.
Aber: wenn ein Anwalt es schafft, dass in seinem Heimatort sogar mehrere 100 Demonstraten gegen ihn antreten (das war vor etwa 3 Jahren, ich hab das damals im Netz gefunden, jetzt nicht mehr, deshalb leider keine Quelle), dann ist das IMHO ein bisschen mehr als „für meinen Mandanten Geld eintreiben“. Der Herr muss aber einigermaßen gut sein bei dem, was er macht, sonst würde er ja nicht so lange immer wieder diese Art von Abzocke betreiben (es wechseln gelegentlich die Firmen für die er tätig wird).
Was soll an diesem Verhalten also strafbar sein?
Strafbar ist, was er macht, wohl nicht, sonst könnte er seine RA-Praxis nicht halten. Anständig ist es mit Sicherheit nicht. Und die Anzeige war, wie gesagt, gegen die Fa., die er vertritt.
Der Betrugstatbestand des Strafgesetzbuchs (§ 263 StGB) lautet in seinem Absatz 1:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält , wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Betrugstatbestand des Strafgesetzbuchs (§ 263 StGB) lautet
in seinem Absatz 1:
der Straftatbestand ist mir wohl bekannt. Der Anwalt ist aber nur der, der das Inkasso im Auftrag eines Dritten durchführt. Sein Auftraggeber könnte sich ggf. strafbar machen. Aber auch das ist alles andere als eindeutig. Würde jeder, der unberechtigt Forderungen über seinen Anwalt geltend macht, wegen Betrugs angezeigt werden, hätten die Gerichte viel zu tun.
die Betrugsabsicht lässt sich zumindest dann ableiten, wenn Firmen hier wiederholt auffällig werden. Aus diesem Grund sollten Betroffene derartiges nicht auf sich beruhen lassen und anzeigen bzw. den Verbraucherzentralen melden. Einem Anwalt der sich wiederholt vor den Karren solcher Firmen spannen lässt ließe sich ja evtl. Beihilfe nachweisen.