Hallo,
Wie muss generell eine Rechnung für einen gemeinnützigen / steuerbefreiten Verein aussehen, wenn dieser hin und wieder seine Aufwände für Fahrten und evtl. Verpflegung in Rechnung stellen muss? Hierzu zwei Hauptfragen:
A.) Gibt es überhaupt die Möglichkeit, die Aufwände für Anfahrt und evtl. Verpflegung oder sonst anfallende Kosten (von sagen wir mal 50-250 Euro je Fall) der auftraggebenden Institution/Firma in Rechnung zu stellen, mit dem Hinblick darauf, dass insgesamt nicht mehr als ca. 3000 Euro jährliche Aufwendungen anfallen?
A.a.) Wenn nein, wie spielt der Verein seine Kosten wieder ein? (Ausser evtl. über Spenden?)
B.) Welche Bestandteile muss die Rechnung beinhalten?
- Rechnungsnummer
- Steuernummer
- Vereinsregister Nummer
- Datum
- Menge / Zweck
- Umsatzsteuer/MwSt ??
- 7% (wenn nicht mehr als 3000,00 Euro Aufwände im Jahr anfallen ??
- oder 0% Steuer mit dem Hinweis auf Steuerbefreiuung
- Vereinsadresse und Vorstandsleiste
(fehlt noch etwas?)
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
Wie muss generell eine Rechnung für einen gemeinnützigen /
steuerbefreiten Verein aussehen, wenn dieser hin und wieder
seine Aufwände für Fahrten und evtl. Verpflegung in Rechnung
stellen muss? Hierzu zwei Hauptfragen:
wie eine Rechnung von jedem anderen Unternehmen…
A.) Gibt es überhaupt die Möglichkeit, die Aufwände für
Anfahrt und evtl. Verpflegung oder sonst anfallende Kosten
(von sagen wir mal 50-250 Euro je Fall) der auftraggebenden
Institution/Firma in Rechnung zu stellen, mit dem Hinblick
darauf, dass insgesamt nicht mehr als ca. 3000 Euro jährliche
Aufwendungen anfallen?
Das sollte man mit Demjenigen/Derjenigen besprechen, dem man die Rechnung stellen will. Ich würde auch gerne dem Konzern XYZ-AG monatlich eine Rechnung iHv 1.000.000 Euro zzgl. USt stellen, jedoch würden diese sich scheckig lachen…
A.a.) Wenn nein, wie spielt der Verein seine Kosten wieder
ein? (Ausser evtl. über Spenden?)
Das sollte man sich vor der Vereinsgründung überlegen!
B.) Welche Bestandteile muss die Rechnung beinhalten?
- Rechnungsnummer
- Steuernummer
- Vereinsregister Nummer
- Datum
- Menge / Zweck
- Vereinsadresse und Vorstandsleiste
ja!
- Umsatzsteuer/MwSt ??
- 7% (wenn nicht mehr als 3000,00 Euro Aufwände im Jahr
anfallen ??
- oder 0% Steuer mit dem Hinweis auf Steuerbefreiuung
Kommt drauf an! Liegt hier Aufwand im ideellen Bereich vor, dann ohne USt, im Zweckbetrieb sind es 7% (oder man nimmt die Kleinunternehmerregelung), in der Vermögensverwaltung bzw. im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist es die Frage wie bei jedem Unternehmer.
Ich denke der Verein sollte auch mal etwas steuerliche Beratung in Anspruch nehmen!
mfg vom
showbee
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Vielen Dank für die Antworten. Sie bringen mich schon mal weiter. Die Überlegung ist, ein Geschichts-Verein zu gründen, der in Schulen und auch in Firmen Vorträge abhält. Diese natürlich kostenfrei (soll ja Gemeinnützig sein). Allerdings müssen evtl. Aufwände wie z.B. Fotokopien, Anreisen, Unterlagen für die Teilnehmer auch finanziell gedeckt werden. Diese Aufwendungen (ohne Gewinnabsicht) sollen dem jeweiligen Veranstalter, der eingeladen hat zu refferieren, in Rechnung gestellt werden könnnen.
Wären hierbei immer noch 0% USt. in der Rechnung anzugeben oder muss schon mit 7% gearbeitet werden?
hi,
nein, alles ohne ust, da den ideellen bereich betreffend. mehr dazu unter:
http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_ust.htm
mfg vom
showbee