Rechnung eins österreichischen Kleinunternehmers

Ein österreichischer Kleinunternehmer (§ 6 (1) Nr 27 UStG (Österreich.) ohne UST-ID) hat eine sonstige Leistung in Österreich ausgeführt (rechersche für ein TV-Projekt).

Die Leistung wurde für ein Unternehmen (kein Kleinunternehmer / USTID vorhanden) in Deutschland ausgeführt.

Wie muss die Rechnung geschrieben werden? Ort der Leistung ist meiner Meinung nach § 3a (2) UStG.

Servus,

Ein österreichischer Kleinunternehmer (§ 6 (1) Nr 27 UStG
(Österreich.) ohne UST-ID) hat eine sonstige Leistung in
Österreich ausgeführt (rechersche für ein TV-Projekt).

Er hat sie in Deutschland ausgeführt, wie Du richtig mit § 3a II UStG begründest - der Empfänger der Leistung ist Unternehmer.

Damit ist der Ort der Leistung Deutschland, und der Leistungsempfänger schuldet die deutsche USt. Die Kleinunternehmerbesteuerung des Österreichers hat darauf keinen Einfluss.

Wie muss die Rechnung geschrieben werden?

Wie der Österreicher sie immer schreibt, aber ohne den Hinweis auf die Kleinunternehmerbesteuerung, falls er ihn sonst anbringt. Sondern (sinnvollerweise, keine Verpflichtung) mit dem Hinweis, dass der Umsatz in D steuerbar ist und der Leistungsempfänger die USt schuldet.

Schöne Grüße

MM

Ort der Leistung ist

meiner Meinung nach § 3a (2) UStG.