Hallo Experten,
Eine Firma hat eine Dienstleistung in Anspruch genommen. Die Rechnung zahlt sie aber nach über 8 Monate immer noch nicht. Daran erinnert und nun gemahnt wurde sie mehrfach schon.
Da anscheinend nur den Weg zum Rechtsanwalt bleibt, meine Frage: Kann man zusätzlich zu der Rechnungsbetrag und den Zinsen ebenfalls die RA-Gebühren in Rechnung stellen?
Da anscheinend nur den Weg zum Rechtsanwalt bleibt, meine Frage: Kann :man zusätzlich zu der Rechnungsbetrag und den Zinsen ebenfalls die :RA-Gebühren in Rechnung stellen?
Das macht der RA dann selber und stellt seine Leistung gleich mit in Rechnung gegen den Schuldner, also sozusagen an die Forderung deangehängt.
Die Frage klingt so, als ob der Gläubiger die RA-Gebühren selber geltend machen will gegen den Schuldner, möglicherweise wegen einer Beratungsleistung. Zitat: „Da anscheinend nur den Weg zum Rechtsanwalt bleibt“. Das geht so nicht.
Es müsste dann schon eine Mahnung durch den RA selbst an den Schuldner sein.
Noch was:
Wenn einer nach 8 Mon. trotz Mahnungen nicht zahlt, zahlt er auch häufig nach der RA-Mahnung oder MB nicht. Vielleicht ist da nichts mehr zu holen.
Ansonsten kann der Gläubiger auch ohne RA einen MB über das Gericht zustellen lassen. Das spart zumindest die RA-Gebühren, auf den dann möglicherweise der Gläubiger sitzen bleibt.
Das macht der RA dann selber und stellt seine Leistung gleich
mit in Rechnung gegen den Schuldner, also sozusagen an die
Forderung deangehängt.
OK. vielen dank. Das wußte ich nciht.
Die Frage klingt so, als ob der Gläubiger die RA-Gebühren
selber geltend machen will gegen den Schuldner, möglicherweise
wegen einer Beratungsleistung. Zitat: „Da anscheinend nur den
Weg zum Rechtsanwalt bleibt“.
Das hat der Gläubiger tatsächlich vor.
Das geht so nicht.
Es müsste dann schon eine Mahnung durch den RA selbst an den
Schuldner sein.
ERstmal, so habe ich das zumindest gehört, soll der Gläubiger eine Erinnerung an den Schuldner schreiben. Nach einem „vernünftigen“ Frist, nochmals erinnern. Danach kommt eine „eigene“ Mahnung mit Zahlungsfrist. Und erst nachdem dieser Frist vorbei ist, dann einen RA einschlaten.
Noch was:
Wenn einer nach 8 Mon. trotz Mahnungen nicht zahlt, zahlt er
auch häufig nach der RA-Mahnung oder MB nicht. Vielleicht ist
da nichts mehr zu holen.
Dann schauen wir halt mal…
Ansonsten kann der Gläubiger auch ohne RA einen MB über das
Gericht zustellen lassen. Das spart zumindest die RA-Gebühren,
auf den dann möglicherweise der Gläubiger sitzen bleibt.
Ja, das weiß ich. Allerdings will der Gläubiger erst alle möglichen Wegen schöpfen, bevor einen RA eingeschaltet wird.
Die Frage klingt so, als ob der Gläubiger die RA-Gebühren
selber geltend machen will gegen den Schuldner, möglicherweise
wegen einer Beratungsleistung. Zitat: „Da anscheinend nur den
Weg zum Rechtsanwalt bleibt“. Das geht so nicht.
Das ist in der Regel auch völliger Blödsinn, zumindest, wenn
wir von der Vertretung der Gegenseite reden…
Tja… Vier weitere menschen behaupten etwas anderes
Bitte, tue Dir selbst den Gefallen, auf die Experten hier zu
hören und den hier bekannten Troll zu ignorieren!
Komisch: Ich kenne dich als einer, der egal was ich sage, mit der Keule kommt oder ganz erbost mir Sachen vorwirft, die ich nicht gesagt habe und zu der ich mich rechtfertigen muss. Und jetzt muss ich den anderen nicht glauben? Komisch! Seltsam…
VG
Ich denke das ist das erste mal dass ich Grüße von dir bekomme: Sachen gibt’s!
Natürlich kann man Rechtsanwaltskosten geltend machen, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen. Grundsätzich müssen die Kosten aber entstanden sein, also man kann jetzt nicht Anwaltskosten einfordern, die erst in Zukunft entstehen könnten falls der Schuldner nicht zahlen würde. Das wäre auch nicht besonders logisch, denn immerhin kann der Schuldner ja einfach zahlen und dann fallen die Kosten nicht an.
Die Frage klingt so, als ob der Gläubiger die RA-Gebühren
selber geltend machen will gegen den Schuldner, möglicherweise
wegen einer Beratungsleistung.
Und die Antwort lautet: ja, da kann der Gläubiger.
Tja… Vier weitere menschen behaupten etwas anderes
Lies noch einmal richtig - vier weitere Menschen behaupten das Gegenteil dessen, was schritt2 hier von sich gibt.
Von den Vieren sind 3 Rechtsanwälte und einer ist Richter…
Zum Rest sage ich einfach mal nichts außer…
Ich denke das ist das erste mal dass ich Grüße von dir
bekomme: Sachen gibt’s!
Das ist eine subjektiv falsche Wahrnehmung von Dir.