Hallo ein hypotetische Frage,
wenn man angenommen ein Haus in 2010 gebaut und Handwerker reichen ihre Rechnungen erst Monate später ein, zum Beispiel 2011, wahrscheinlich aus steuerlichen Gründen, um nicht zu viel Steuern auf Einkünfte zahlen zu müssen.
Kann man verlangen, das Rechnungen rückdatiert werden? Wer bezahlt eventuell gezahlte Bereitstellungszinsen der Bankdarlehen? Können hier ansprüche geltend gemacht werden?
Grüße
Hallo,
ist denn durch die Zahlung der Bereitstellungszinsen ein finanzieller Schaden entstanden?
Ich bezweifle das. Bereitstellungszinsen dürften im Regelfall geringer ausfallen als die tatsächlichen Kreditzinsen.
Für die Zeit der Bereitstellung sind ja nur die (niedrigen) Bereitstellungszinsen auf das noch nicht abgerufene Darlehen zu zahlen. Somit ist doch eher kein Schaden entstanden, oder?
Gruß
Alfred
Beginnt dann nicht die Tilgung später wenn es nicht abgerufen wird? Dadurch mit ZinsesZins auf 35 Jahre …? Ok der finanzielle Schaden wird sich sicherlich in Grenzen halten.
Beginnt dann nicht die Tilgung später wenn es nicht abgerufen
wird? Dadurch mit ZinsesZins auf 35 Jahre …?
Stimmt, so habe ich das noch garnicht gesehen.
Sorry für die Verwirrung…
Hallo ein hypotetische Frage,
wenn man angenommen ein Haus in 2010 gebaut und Handwerker
reichen ihre Rechnungen erst Monate später ein, zum Beispiel
2011, wahrscheinlich aus steuerlichen Gründen, um nicht zu
viel Steuern auf Einkünfte zahlen zu müssen.
Das wäre eine ziemliche Dummheit.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Zudem bin ich mir recht sicher, dass Rechnungen über Bauleistungen innerhalb von 6 Monaten erstellt werden müssen.
Kann man verlangen, das Rechnungen rückdatiert werden?
Das geht buchhaltungstechnisch doch gar nicht.
Ich kann zum Beispiel nicht jetzt noch ne Rechnung mit Datum November 2010 schreiben. Der Monat ist „durch“.
Abgesehen davon steht auf den Rechnungen doch ganz klar drauf, wann die Lieferungen und Leistungen erfolgt sind, oder?
Wer
bezahlt eventuell gezahlte Bereitstellungszinsen der
Bankdarlehen? Können hier ansprüche geltend gemacht werden?
Beziffere mal den Verlust, der in so einem Fall aufgetreten wäre. Ist da überhaupt einer?
Aber ein Rechnungsempfänger sollte sich kundig machen, welche Mindestangaben auf Rechnungen sein müssen. Nicht, dass da geschlampt wurde. Und Abschlagszahlungen verlangt doch eigentlich auch fast jeder Handwerker bei größeren, längeren Aufträgen?
Guten Tag,
wo steht das, dass Rechnungen innerhalb von 6 Monaten zu stellen sind?
Wann kann man eine Rechnung steuerlich geltend machen bei der Steuererklärung? Ist das Erstellungsdatum Vorrausetzung oder die Leistungserbringung? Es geht ja darum, das man erst über bestimmte Beträge hinaus kommen muss und wenn man eine Rechnung erst im Folgejahr bekommt, geht das ja sicher nicht mehr mit der Steuererklärung des letzten Jahres - oder?
Und was ist wenn kein Abschlag verlangt wurde? Wohl nix…
und wenn die Rechnungsadresse auch noch falsch ist? Ja auch sowas gibt es…
Guten Tag,
wo steht das, dass Rechnungen innerhalb von 6 Monaten zu
stellen sind?
Im Umsatzsteuergesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
„(2) Führt der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 aus, gilt Folgendes:
1.führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen“
Wann kann man eine Rechnung steuerlich geltend machen bei der
Steuererklärung? Ist das Erstellungsdatum Vorrausetzung oder
die Leistungserbringung? Es geht ja darum, das man erst über
bestimmte Beträge hinaus kommen muss und wenn man eine
Rechnung erst im Folgejahr bekommt, geht das ja sicher nicht
mehr mit der Steuererklärung des letzten Jahres - oder?
Äh - Steuerrecht. Da weiß ich gar nix dazu.
und wenn die Rechnungsadresse auch noch falsch ist? Ja auch
sowas gibt es…
Rechnungen müssen Mindestangaben enthalten. Google mal danach, da gibt es sehr schöne Zusammenstellungen. Auch von Handwerkskammern, die das laienverständlich für ihre Mitglieder aufgeeschrieben haben.
Mit falscher Adresse ist ne Rechnung auf jeden Fall ein Problem.
Mal auf mich bezogen:
Wenn ich (allerdings meist einer Firma) eine Rechnung schreibe, die nicht geforderten Angaben enthält, dann bekomme ich die ein paar Tage später mit nem Vermerk des Kunden zurück, dass ich doch bitte dies und jenes noch ergänzen möchte.
Und da man sowas nicht möchte, kümmere ich mich um wirklich vollständige Rechnungen.
Kurios:
Ein EMpfänger war eine GbR. Dort hatte ich die Vornamen abgekürzt.
Schwupps, Rechnung kam zurück: Vor- und Nachname sind Bestandteile der Firmierung und dürfen nicht abgekürzt werden.
Also neu ausdrucken und sieben Tage länger auf das Geld warten.
Anschrift falsch? Das geht nun mal gar nicht.
Hallo,
und wenn die Rechnungsadresse auch noch falsch ist? Ja auch
sowas gibt es…Mit falscher Adresse ist ne Rechnung auf jeden Fall ein
Problem.
Aber keins, das die Rechnung ungültig macht? Wobei auch das nicht den Anspruch tangiert, der ja schließlich aufgrund des Vertrags und der Leistung entstanden ist, oder?
Gruß
loderunner (ianal)