wenn eine Rechnung mit Umsatzsteuer bereits bezahlt ist, die Rechnung gedruckt und verschickt wurde, darf dann später noch der Name des Rechnungsempängers geändert werden?
Also, Rolf X. hat bestellt und bezahlt. Die Rechnung wurde an ihn adressiert und zusammen mit der Ware versandt. Jetzt sagt Ulla X., sie möchte eine neue Rechnung haben, in der ihr Name steht. Für ihre Buchhaltung.
rolf bestellt, rolf bezahlt, an rolf wird geliefert, auf rolf wird (korrekterweise) die rechnung ausgestellt für eben diese bestellte und gelieferte ware.
warum sollte jetzt plötzlich „ulla“ auf einer rechnung stehen?
das würde bedeuten:
rolf hat bestellt, an rolf wurde geliefert, rolf hat bezahlt. aber rolf hätte keine rechnung bekommen.
zugleich:
ulla hat nicht bestellt, an ulla wurde auch nicht geliefert, ulla hat auch nichts bezahlt, aber ulla bekommt eine rechnung.
dumm gelaufen. ich als firma würde mich darauf nicht einlassen - die besteller sollen sich doch bitte vorher überlegen, wie sie was haben wollen.
einzige möglichkeit, die ich sähe: ulla und rolf haben einen identischen nachnamen (hier: x) und leben unter derselben adresse.
dann könnte man u.u. die rechnung abändern in „fam. x“.