Hallo,
wenn eine Rechnung mit Umsatzsteuer bereits bezahlt ist, die Rechnung gedruckt und verschickt wurde, darf dann später noch der Name des Rechnungsempängers geändert werden?
Also, Rolf X. hat bestellt und bezahlt. Die Rechnung wurde an ihn adressiert und zusammen mit der Ware versandt. Jetzt sagt Ulla X., sie möchte eine neue Rechnung haben, in der ihr Name steht. Für ihre Buchhaltung.
Darf eine Firma dem Wunsch entsprechen?
Vielen Grüße
Kerstin