Rechnung; etwas verrechnet was nicht getan wurde

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frage ist die:

Was kann passieren wenn ich eine Rechnung schreibe bei der ein Betrag drauf steht der nicht durchgeführt wurde und der Kunde das auch begründen oder beweisen kann.

Kann mir da der Meisterbrief aberkannt werden, oder bekomme ich da eine Abmahnung von der Handwerkskammer.

Ist es sinnvoll zuvor eine Selbstanzeige zu machen ?

Der Betrag um den es sich handelt ist unter 100.- Euro

mfg. Rolf Stohner

„Ein Betrag, der nicht durchgeführt wurde“ ist sprachlich falsch. Ich gehe davon aus, dass eine Arbeit berechnet wurde, die nicht ausgeführt wurde.

Sagen wir mal so, es ist niemand ohne Fehler und Fehler kann man berichtigen. Eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung gibt es nur im Steuerrecht.

Also teilen Sie dem Kunden mit, dass und welcher Fehler gemacht wurde und ziehen Sie die Rechnung zurück. Ansonsten stellt die Inrechnungstellung nicht durchgeführter Leistung zumindest einen versuchten Betruig dar, der aber Vorsatz erfordert.

das kann ich dir auch ncht sagen.
Bring es mit dem Kunden in Ordnung…