Hallo !
Ein Unternehmer hat zum ersten Mal eine
Bestellung aus Finnland erhalten. Der Besteller hat seine Identnr.
durchgegeben. Nun die Frage: Das es sich um einen
innergemeinschaftlichen EU Erwerb handelt, muss die Rechnung doch
ohne Mwst ausstellt werden, oder? Wie muss die Rechnung korrekt gestellt werden?
Wer kann helfen?
MFG
Klaus-Jürgen
Servus,
Das es sich um einen
innergemeinschaftlichen Erwerb handelt, muss die Rechnung
doch ohne USt ausstellt werden, oder?
Ziemlich richtig.
Für den Erwerber handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb, für den Lieferer um eine innergemeinschaftliche Lieferung.
Wie muss die Rechnung korrekt gestellt werden?
Sie muss ohne USt gestellt werden und mit beiden USt-ID-Nummern versehen werden. Außerdem muss sie einen Hinweis auf die Steuerbefreiung tragen: „Steuerfreie Lieferung gem. § 4 Nr. 1b UStG.“
Der Lieferer muss zusammen mit der Rechnung einen Nachweis darüber aufbewahren, dass die Ware über wenigstens eine innergemeinschaftliche Grenze gebracht worden ist (z.B. Frachtbrief).
Und er muss sich davon überzeugen, dass die finnische USt-ID-Nummer zum Zeitpunkt der Lieferung gültig ist. Das geht z.B. hier:
http://evatr.bff-online.de/eVatR/
und trotz der dort genannten Vorbehalte ist die „einfache Bestätigung“ in der Regel ausreichend, obwohl sie keine weiter gehende Wirkung entfaltet. Bei einer normalen USt-Sonderprüfung fragt der Prüfer erstmal auch nichts anderes ab.
Schöne Grüße
MM