Rechnung fällt höher aus wie zugesichert

Wenn ein Austausch eines Fahrzeugteils (Taxiuhr) vorgenommen wurde von Firma X und diese sagt, sie schicke das Teil ein und es wird von Firma Y für ca. 100 Euro repariert bzw Software aufgespielt. Im Austausch erhält man von Firma X das Ersatzteil (Taxiuhr mit neuer Software) was diese auch nicht zurück verlangen will (wegen Austausch). Nun kommt die Rechnung von 250 Euro von Firma X!!! Es wurde auch eine Platiene ausgetauscht und deshalb ist es teuerer.

Hätte Firma X nicht anrufen müssen und fragen ob die Reparatur für den Preis auch gemacht werden soll? Es kam kein Anruf.
Es fand auch kein Anruf von Firma Y an Firma X statt, da Firma Y soviel Aufträge hat, das da solche Kleinigkeiten einfach ohne Rücksprache repariert werden.

Firma X sagt noch das sie versuchen will die ALTE Taxiuhr zu bekommen, aber was nützt das? Wenn die Alte wieder eingebaut wird fallen wieder 53 Euro Eichamt an!! und der Umbau!!

Hätte Firma X nicht anrufen müssen und fragen ob die Reparatur
für den Preis auch gemacht werden soll? Es kam kein Anruf.
Es fand auch kein Anruf von Firma Y an Firma X statt, da Firma
Y soviel Aufträge hat, das da solche Kleinigkeiten einfach
ohne Rücksprache repariert werden.

Firma X sagt noch das sie versuchen will die ALTE Taxiuhr zu
bekommen, aber was nützt das? Wenn die Alte wieder eingebaut
wird fallen wieder 53 Euro Eichamt an!! und der Umbau!!

Hallo, Jenny

das hört sich nach typischer Abzocke an.
Bei einem Überschreiten des Kostenvoranschlages (mündlich?)um 250% wäre auf jeden Fall eine vorherige Genehmigung erforderlich gewesen.
Falls Du Deine Taxi- Uhr wiederbekommst: woher weißt Du, das das Deine ist und nicht ein anderer „Schrott“?
Wer sagt Dir, daß in die „NEUE“ tatsächlich eine neue Platine eingebaut wurde?
Gruß:
Manni

Hallo Jenny,
mein Gedanke ist wie der von manni:sind die 100€ schriftlich fixiert oder nur mündlich zugesichert, bzw. hast du einen Zeugen, falls nur mündlich? (wenn nicht wirds wahrscheinlich sehr eng) ansonsten dürfen meines Wissens schriftliche Kostenvoranschläge nur um max. 10% überschritten werden-wenn keine Genehmigung für höhere Rep.Kosten eingeholt wurde.
Es gibt da bei der KFZ Innung so einen Vermittler, falls die Werkstatt in der Innung ist-kostet auch nix, vielleicht den mal anrufen
gruß
dr.mos

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Hallo,

ansonsten dürfen meines Wissens schriftliche
Kostenvoranschläge nur um max. 10% überschritten werden-wenn
keine Genehmigung für höhere Rep.Kosten eingeholt wurde.

Wo steht das? Ich hätte gerne die Quelle dazu.

Danke!!

Grüße

Hallo, Jasmin,
das BGB § 665 „Abweichung von Weisungen“ könnte helfen.
Ich zitiere lediglich aus frei zugänglichen Quellen:

„Der Beauftragte hat vor der Abweichung dem Auftraggeber Anzeige zu machen und dessen Entschließung abzuwarten, wenn nicht mit dem Aufschub Gefahr zu erwarten ist“.
Gruß:
Manni

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Hallo, Jasmin,
das BGB § 665 „Abweichung von Weisungen“ könnte helfen.
Ich zitiere lediglich aus frei zugänglichen Quellen:

„Der Beauftragte hat vor der Abweichung dem Auftraggeber
Anzeige zu machen und dessen Entschließung abzuwarten, wenn
nicht mit dem Aufschub Gefahr zu erwarten ist“.
Gruß:
Manni

Danke! Aber wo sind die 10% festgelegt??

Hallo, Jasmin,
diese Regelung könnte bei der entsprechenden Innung (KFZ?) festgelegt sein. Dann wäre es u. U. Handelsbrauch.
Gruß:
Manni

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als, owT
scnr

Bei einem Gespräch, wo unter anderem ein Zeuge anwesend war, wurde gesagt das es sich um 100 Euro gehandelt hätte. Es wurde auch ein Vorschlag an Frima X gemacht das 150 Euro gezahlt werden.

Die Uhren haben alle Nummern.

Ob tatsächlich eine Platine getauscht wurde …tja das weiß man nie so genau :frowning:

Hallo,
das mit den 10% hab ich mal in einem Buch oder Verbrauchersendung (WISO) gesehn, aber bitte nagel mich da nicht fest.
Der beste Tip ist wirklich wende dich an die KFZ Innung und schildere denen den Fall, die haben unabhängige Vermittler, was mir noch einfällt ist die Rechtsauskunft beim ADAC falls du Mitglied bist oder jemanden kennst der Mitglied ist, die können dir am Telefon da teilweise gut weiterhelfen
gruß
dr.mos

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Hab einen Link gefunden, schau mal
http://www.rechtslexikon-online.de/Kostenvoranschlag…
ansonsten
google: kostenvoranschlag überschritten?
dann tut sich einiges
Gruß
dr.mos

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Genau: höher als wie! (kwT)

scnr

sc auch nr