Wie lange darf sich ein Unternehmen Zeit lassen einem Kunden (Natürliche Person) eine Rechnung zu stellen und wo finde ich den Gesetzestext dazu?
Genauer:
Normaler Betrieb - Frist der Rechnung über Warenlieferung
Handwerksbetrieb - Frist der Rechnung über Leistungen
Handwerksbetrieb - Frist der Rechnung über Warenlieferung
Kann mir nicht vorstellen dass es in diesem Land hier keine Regelung darüber gibt 
Zwischen einem und dreißig Jahren scheint alles möglich zu sein…laut hören-sagen… das nützt aber nix…muss schon genau sein und Hand und Fuß haben…
Danke im Voraus für die Antworten
Wie lange darf sich ein Unternehmen Zeit lassen einem Kunden
(Natürliche Person) eine Rechnung zu stellen
So lange es will.
Kann mir nicht vorstellen dass es in diesem Land hier keine
Regelung darüber gibt 
Es ist aber nun einmal ein freies Land, und da lasse ich mir als Unternehmer nicht vorschreiben, ob ich eine Forderung geltend mache oder nicht.
Man muss nur aufpassen, dass einem der Kunde nicht irgendwann die Verjährung um die Ohren hauen kann.
Zwischen einem und dreißig Jahren scheint alles möglich zu
sein…laut hören-sagen…
Es kommt zumindets bei mir durchaus schon mal vor, dass ich eine Rechnung früher als ein Jahr nach der Leistung ausstelle…
Wie lange darf sich ein Unternehmen Zeit lassen einem Kunden
(Natürliche Person) eine Rechnung zu stellen
So lange es will.
Schöne Antwort…wo lernt man sowas?
Kann mir nicht vorstellen dass es in diesem Land hier keine
Regelung darüber gibt 
Es ist aber nun einmal ein freies Land, und da lasse ich mir
als Unternehmer nicht vorschreiben, ob ich eine Forderung
geltend mache oder nicht.
Du glaubst immer noch, dass dies ein Freies Land ist? Wow…harter Tobak, dein Gottvertrauen möchte ich nicht haben…Vielleicht leben du und ich in unterschiedlichen Ländern? *grübel*
Man muss nur aufpassen, dass einem der Kunde nicht irgendwann
die Verjährung um die Ohren hauen kann.
Tja, genau das war wahrscheinlich die Frage. Anhand meiner Formulierung lässt sich schon erahnen das ich nicht deine Seite repräsentiere sondern die Andere und das deine Art und Weise wie du hier auftrittst hoffentlich nicht die gleiche ist die du deinen Kunden entgegenbringst…sonst sehe ich für dich als Unternehmer schwarz.
(Wobei es bei Kredithaien und Inkassounternehmen natürlich von Vorteil sein dürfte andere Menschen mies zu behandeln)
Zwischen einem und dreißig Jahren scheint alles möglich zu
sein…laut hören-sagen…
Es kommt zumindets bei mir durchaus schon mal vor, dass ich
eine Rechnung früher als ein Jahr nach der Leistung
ausstelle…
Es ging hierbei um die FRIST…nochmal zum mitmeißeln: Die Frist um eine Rechnung zu stellen …angeblich nach einem (dreißig) Jahr(en) abgelaufen. Noch mal ganz exakt: Wenn der Zeitpunkt der Möglichkeit eine Rechnung zu stellen verstrichen ist = Frist verstrichen
Danke trotzdem für den VERSUCH etwas konstruktives beizutragen
Vielleicht findet sich ja jemand der Verstand hat, sein Wissen teilen möchte UND die Netiquette beherrscht…dann lassen wir diesen Jemanden zu Wort kommen und ignorieren deine verbalen Ergüsse einfach geflissentlich
Hi,
Schöne Antwort…wo lernt man sowas?
Wenn du aufmerksam mitliest: hier.
Noch mal ganz exakt: Wenn der
Zeitpunkt der Möglichkeit eine Rechnung zu stellen verstrichen
ist = Frist verstrichen
Die gibt es IIRC nicht. Du darfst damit solange warten, wie du willst. Ob der Empfänger dann noch zahlen muß, ist eine andere Baustelle. Und um eben die geht es eigenntlich. Denn, das wurde schon angesprochen, die Verjährung sorgt dafür, daß evtl. nicht mehr bezahlt werden muß.
http://www.trenkler.de/rechtsanwalt/verjaehrung.shtml
Der § 214 BGB besagt:
(1) Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern.
Ulrich (IANAL)
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Wie lange darf sich ein Unternehmen Zeit lassen einem Kunden
(Natürliche Person) eine Rechnung zu stellen
So lange es will.
Schöne Antwort…wo lernt man sowas?
An der Uni, oder, wie schon gesagt, auch hier.
Vielleicht leben du und ich in unterschiedlichen
Ländern? *grübel*
Wenn das Sprichwort „Andere Länder, andere Sitten“ stimmt, dann ganz sicher, und ich bin stolz darauf.
Man muss nur aufpassen, dass einem der Kunde nicht irgendwann
die Verjährung um die Ohren hauen kann.
Tja, genau das war wahrscheinlich die Frage.
Da Du offenbar selber nicht mehr genau weißt, was die Frage war - sie lautete: „Wie lange darf sich ein Unternehmen Zeit lassen einem Kunden
(Natürliche Person) eine Rechnung zu stellen“. Darauf gibt es keine bessere Antwort als die von mir gegebene. Sorry, wenn sie Dir nicht passt.
Anhand meiner
Formulierung lässt sich schon erahnen das ich nicht deine
Seite repräsentiere
Wie? Seite? Bahnhof?
Es ging hierbei um die FRIST…nochmal zum mitmeißeln: Die
Frist um eine Rechnung zu stellen …angeblich nach einem
(dreißig) Jahr(en) abgelaufen. Noch mal ganz exakt: Wenn der
Zeitpunkt der Möglichkeit eine Rechnung zu stellen verstrichen
ist = Frist verstrichen
Ja dann glaub doch den Leuten, die Dir von einer Frist erzählen, wenn es nicht in Dein Weltbild passt, dass es keine Frist gibt.
Vielleicht findet sich ja jemand der Verstand hat,
Soviel zum Thema Netiquette.
sprich mit der Hand / Wand / deinem Land…was dir am besten gefällt
cu
Vielen Dank für deine sympatische und hilfreiche Antwort Ulrich.
Schön, dass es noch Menschen gibt die Anderen helfen wollen ohne sich Lehrmeisterisch über sie zu erheben um mit ihrem Wissen prahlen zu können.
Nochmals danke
MfG H.B.
Hallo!
Ohhne mich jetzt lehrmeisterisch über Dich erheben zu wollen, hier noch eine kleine Ergänzung: Wenn der Schuldner keine Verjährung einwendet, besteht der Anspruch natürlich. Man kann auch eine Rechnung 45 Jahre nach der Leistung ausstellen und den Betrag einklagen, dem Gericht ist es dann verboten, auf Verjährung hinzuweisen.
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Hi,
Ohhne mich jetzt lehrmeisterisch über Dich erheben zu wollen,
Kein Thema. Ich bin ja froh, wenn mich Profis ergänzen oder korrigieren.
hier noch eine kleine Ergänzung: Wenn der Schuldner keine
Verjährung einwendet, besteht der Anspruch natürlich.
Schon klar. Im §194 BGB steht ja schließlich: „Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung“. Wenn ich das richtig interpretiert habe, steht da eben nichts von einer Pflicht.
Man kann auch eine Rechnung 45 Jahre nach der Leistung ausstellen und
den Betrag einklagen,
Soll gelegentlich vorkommen:wink:
dem Gericht ist es dann verboten, auf
Verjährung hinzuweisen.
Das war mir so nicht klar. Liegt das daran, daß das Gericht unparteiisch sein muß?
Ulrich
Huhu!
Liegt das daran, daß das Gericht
unparteiisch sein muß?
Rrrrrichtig! Sehr schön erklärt der BGH es in dieser Entscheidung:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…