Rechnung für Bestellung wurde nicht abgebucht!

Hallo,

wie würdet Ihr die Rechtslage sehen, wenn man etwas im Internet bestellt, die Ware erhält und der Lieferant eine Einzugsermächtigung für die Rechnung erhält, aber nie davon gebraucht macht - sprich es erfolgt keine Abbuchung und keine Bezahlung.

Nach einem halben Jahr kommt ein Schreiben, von einem Gerichtsvollzieher, der zu einem bestimmten Termin erscheinen möchte und den Rechnungsbetrag + Mahngebühren + Inkassoprovision und seine eigenen Kosten eintreiben möchte.

Das Inkassobüro teilte auf Anfragen mit, das es schon mehrfach gemahnt hätte, aber keine Reaktion erhalten hätte.

Was ist nun zu tun? Habe ich es zu vertreten, wenn der Lieferant nie abbucht und ich ihn auch nie auf diesem Umstand hinweise?

Vielen Dank!

Gruß
Ingo

Hallo Ingo,

dass du hier nie eine Mahnung oder dergleichen erhalten hast, ist unwahrscheinlich. Der Gläubiger hat offensichtlich schon einen vollstreckbaren Titel, wenn der Gerichtsvollzieher bei dir erscheint. Sprich: es ist ein Mahnbescheid erlassen worden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hättest du dich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen müssen.

Die Einleitung des Mahnverfahrens könnte vor dem Hintergrund einer bestehenden Abbuchungsermächtigung und einer fehlenden Mahnung rechtsmissbräuchlich sein. Dass du eine Abbuchungsermächtigung erteilt hast, musst du aber nachweisen. Vielleicht konnte der Betrag von deinem Konto mangels Deckung nicht abgebucht werden. Du solltest dich also schleunigst mit der Firma in Verbindung setzen und nachfragen, was los ist.

Gruss
BM

Moien!

Die Firma ist erstmal sekundär! Als erstes direkt den GV anrufen und mit ihm reden. Dann begleiche die komplette Summe, denn sonst kommt der wirklich vorbei!

Danach kannst du dich um den Sachverhalt kümmern, denn deine Schilderung kann wirklich nicht stimmen, denn ohne Verfahren bzw. Mahnbescheid kann es nicht sein, daß der GV kommt!

Bernd

Nachtrag
… es ist teilweise auch mgölich so eine Pfändung zu stoppen, aber hierfür solltest du dann einen Anwalt zu Rate ziehen!

Bernd