Rechnung für die Kündigung einer 0700-Nummer

Herr A hat sich eine 0700-Nummer für seine Kuden zugelegt. Diese hat er bei seinem Telefonanbieter A verwalten lassen. Nun stellte Herr A aber fest, das Telefonanbieter B deutlich billiger ist. Daher entschloss sich Herr A die 0700-Nummer zu Telefonanbieter B portieren zu lassen.

Nach einigem Hin und Her und dem Ausfall der 0700-Nummer für eine knappe Woche liegt diese Nummer nun bei Anbieter B. Anbieter A jedoch schickt Herrn A eine Rechnung über die Portierung der Rufnummer zu einem anderen Anbieter und beruft sich dabei auf seine AGB.

Herr A ist nun verunsichert. Er ist der Meinung, das die 0700-Nummer doch sein Eigentum ist und er daher für eine Portierung / Kündigung keine Rechnung erhalten dürfe.
Kann Herr A gegen die Rechnung von Anbieter A vorgehen, oder muss sie in jedem Fall gezahlt werden?

Hallo, Patrick,

Kann Herr A gegen die Rechnung von Anbieter A vorgehen, oder
muss sie in jedem Fall gezahlt werden?

er kann, wird jedoch m.E. damit wenig Erfolg haben.

Die Einrichtung und die Auflösung einer Sonderrufnummer erfordert Arbeits- und Verwaltungsaufwand beim jeweiligen Anbieter.
Während die Einrichtungskosten i.d.R. mit den zu erwartenden Gebühreneinnahmen verrechnet werden, stehen den für die Auflösung anfallenden Kosten ja keine weiteren Einnahmen gegenüber, sodass sie an den Kunden weitergegeben werden.

Auch bei „normalen Rufnummern“ entstehen durch die Portierung solche Kosten, werden aber vielfach vom übernehmenden Anbieter übernommen.

Grundsätzlich werden in diesem Fall die AGB der Anbieter sowie das „Kleingedruckte“ in den Verträgen mit dem abgebenden und dem aufnehmenden Telefonanbieter greifen.

Gruß Eckard
Kein Rechtsgelehrter

Laienvermutung

Er ist der Meinung, das die
0700-Nummer doch sein Eigentum ist

Das glaube ich kaum! Du wirst maximal ein Nutzungsrecht beim Anbieter erworben haben.