Rechnung für Dienstleistung nach Gewerbeabmeldung

Anm.: Leider hatte der MOD vom Brett „Arbeitsrecht“ diesen Artikel gelöscht, weil er dort nicht hinpassen würde.
Allerdings hat er mir nicht verraten, wo er passender sein könnte…
Daher hier mein zweiter Versuch.

Hallihallo, meine Geschichte ist natürlich rein fiktiv…

Ein Programmierer P hat (neben seiner Festanstellung) ein Gewerbe –
nennen wir es XYZ – angemeldet, weil er sich als Webdesigner etwas
dazuverdienen will. Er macht dies schon seit einigen Jahren, und hat
dadurch einige Servicekunden, deren Websites er pflegt. Er stellt
diesen Kunden Rechnungen unter dem Namen XYZ. Er selbst betreibt
natürlich auch eine Website, wo er sich und seine XYZ präsentiert.
Nun beschließt P, diese Nebentätigkeit aus Zeitgründen aufzugeben.
Er meldet XYZ beim Gewerbeamt ab.
Für einen Kunden K möchte er jedoch die Websitepflege weiterführen.

Frage 1:
Muss er seine eigene XYZ-Website deaktivieren oder dort einen Hinweis
setzen, dass es sein Gewerbe XYZ nicht mehr (offiziell) gibt?

Frage 2:
Darf er (wie früher) dem Kunden K für seine Dienste eine Rechnung
schreiben? Wenn ja: Unter dem Namen XYZ, oder als Privatperson?

Frage 3:
Wie ist das steuerrechtlich einzuordnen?

Danke + Gruß
Warren

Muss er seine eigene XYZ-Website deaktivieren oder dort einen
Hinweis
setzen, dass es sein Gewerbe XYZ nicht mehr (offiziell) gibt?

Das Gewerbe gibt es nicht mehr, also darfst du auch nicht den Anschein
erwecken, dass es noch so wäre! Und wenn du kein Gewerbe mehr hast warum brauchst du sie dann noch?

Darf er (wie früher) dem Kunden K für seine Dienste eine
Rechnung
schreiben? Wenn ja: Unter dem Namen XYZ, oder als
Privatperson?

Nein, darf er natürlich nicht, denn es gibt kein XYZ mehr.
Man darf als Privatperson keine Rechnung
für Dienstl. ausstellen.

Wie ist das steuerrechtlich einzuordnen?

Keine steuerliche Betrachtung, weil das nicht legal ist.
Das müsstest du aber wissen, denn wieso hättest du sonst
vorher ein Gewerbe haben sollen?!- Aus Spaß?!- Natürlich nicht!

Gruß

Man darf als Privatperson keine Rechnung
für Dienstl. ausstellen.

So ???
Warum nicht?

Warren

Anders: Du darfst nicht eine Rechnung ausstellen,
wenn es eine häufigere Tätigkeit ist (du hast
geschieben, dass das Unternehmen mit dir weiter
zusammen arbeiten will- und nicht nur ein oder
zwei Mal). Denn dann wäre es eine normale
Einnahmequelle. Wenns nur wenige Male ist
darfst du es, musst es aber dem Finanzamt
bekannt geben!

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Hallo.

Man darf als Privatperson keine Rechnung
für Dienstl. ausstellen.

So ???
Warum nicht?

Warren

Anders: Du darfst nicht eine Rechnung ausstellen,
wenn es eine häufigere Tätigkeit ist (du hast
geschieben, dass das Unternehmen mit dir weiter
zusammen arbeiten will- und nicht nur ein oder
zwei Mal). Denn dann wäre es eine normale
Einnahmequelle. Wenns nur wenige Male ist
darfst du es, musst es aber dem Finanzamt
bekannt geben!

Es wäre keine ‚normale‘ Einnahmequelle im Sinne von ‚Lebensunterhalt verdienen‘.
Sagen wir mal: unregelmäßig alle 3 Monate eine Rechnung über 90€.
Wäre das noch im Bereich des Legalen und machbar?

P.S.: Die Rede ist nicht von mir, sondern von Programmierer P!

Warren

Klar!!
Wo die Grenze liegt fragst du besser dein FA!
Eine Frage ist nichts Verbindliches!!!

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