Kunde in D bekommt eine Rechnung für Dienstleistungen (Unternehmensberatung, Vertriebskonzept etc.) von einer Schweizer Firma. Die Rechnung ist netto ausgestellt, da Export von CH nach D vorliegt.
Die Frage ist, ob der Kunde in D auf diese Rechnung noch die Deutsche Mehrwertsteuer von 19% an das Finanzamt abführen muss?
Die Rechnung ist netto ausgestellt, da Export
von CH nach D vorliegt.
Nein. Export ist die Ausfuhr von Waren, kann sich also bloß auf Lieferungen beziehen.
Hier liegt eine sonstige Leistung vor.
Diese wird von einem Unternehmer in der CH an einen Unternehmer in D erbracht. Ort der Leistung ist dort, wo der Unternehmer in D sein Unternehmen betreibt. Damit ist die Leistung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig, und der Empfänger der Leistung schuldet die deutsche Umsatzsteuer auf die Leistung. In der Regel wird er sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen können, d.h. er muss keine USt auf die empfangene Leistung bezahlen.