Rechnung für Dritten bezahlt-Rückforderung

Hallo,
ein Dritter (D) leistet eine Vorauszahlung für eine Warenlieferung an für einen Freund (F). Die Rechnung („Auftragsbestätigung“ genannt) ist an F adressiert, wird aber von D unterzeichnet zurückgesendet, und von diesem auch bezahlt.

Die Ware erhält F nicht.

Auf eine Rückforderung von D antwortet das Unternehmen es habe keine Geschäftsbeziehung mit ihm und werde nicht zahlen.

Kann D das Geld zurückfordern?

Besten Dank für eine Antwort

Wenn ich der Lesbarkeit halber meinen ersten Satz noch einmal aufräumen darf:

Ein Dritter (D) leistet eine Vorauszahlung für einen Freund (F) zwecks einer Warenleiferung.

Hallo,
ein Dritter (D) leistet eine Vorauszahlung für eine
Warenlieferung an für einen Freund (F). Die Rechnung
(„Auftragsbestätigung“ genannt) ist an F adressiert, wird aber
von D unterzeichnet zurückgesendet, und von diesem auch
bezahlt.

Hallo,
wenn ich es richtig verstehe: F bestellt Ware und erhält zunächst eine Auftragsbestätigung. Erst mit Annahme (Unterschrift und Rückversand) ist der Vertrag geschlossen. War D berechtigt für F zu handeln? Warum hat D und nicht F den Auftrag bestätigt? :

Die Ware erhält F nicht.

Warum nicht? Was sagt das Unternehmen?:

Auf eine Rückforderung von D antwortet das Unternehmen es habe
keine Geschäftsbeziehung mit ihm und werde nicht zahlen.

Warum kümmern sich F nicht? :

Kann D das Geld zurückfordern?

Besten Dank für eine Antwort

Mit welchem Recht?

ein Dritter (D) leistet eine Vorauszahlung für eine Warenlieferung an für einen Freund (F).

Die Ware erhält F nicht.

Auf eine Rückforderung von D antwortet das Unternehmen es habe keine Geschäftsbeziehung mit ihm und werde nicht zahlen.

Also darf ich das richtig verstehen:
Da nimmt ein Unternehmen Geld von einer Person entgegen und weigert sich hinterher mit der Aussage „wir haben keine Geschäftsbeziehung“ das Geld zurückzuzahlen, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wurde?

… interessant …

D könnte den Spieß umdrehen und nach der Rechtsgrundlage für die Einbehaltung seines Geldes fragen.
Das Argument „Wir haben keine“ wird dann ja wohl kaum kommen …

Gruß,
Michael

Danke für die Antworten.

Hallo,
wenn ich es richtig verstehe: F bestellt Ware und erhält
zunächst eine Auftragsbestätigung. Erst mit Annahme
(Unterschrift und Rückversand) ist der Vertrag geschlossen.
War D berechtigt für F zu handeln? Warum hat D und nicht F den
Auftrag bestätigt? :

Es handelte sich um eine Materiallieferung die in einem Bauvertrag ausgenommen war. D hatte sich bereit erklärt diesen Teil des Baus zu übernehmen und hatte per Email-Verkehr mit dem Unternehmen die Bestellung bestätigt.
Berechtigt?
Mit Einverständnis des Unternehmens und von F würde ich auf Ja plädieren.

Die Ware erhält F nicht.

Warum nicht? Was sagt das Unternehmen?:

Nach Unzufriedenheit mit der Leistung wurde der Bauvertrag beidseitig aufgehoben. Das Material wird nicht mehr benötigt.
D hatte wegen der lange ausbleibenden Lieferung schon nachgefragt, ob das Geld in andere Kanäle geflossen sei (bekannte Insolvenznähe). Auf diese Misstrauensbekundung hin, wurde die Aufhebung des Bauvertrags vorgeschlagen. Die Lieferung des Materials seinerzeit noch zugesagt.

Warum kümmern sich F nicht? :

Wie oben geschildert sind F und das Unternehmen froh, ihre Geschäftsbeziehung beendet zu haben.

Verworren,…
Hallo,

wieso wird eine Rechnung unterzeichnet und zurück geschickt?
Ist es denn eine Rechnung oder eine Auftragsbestätigung?
Eine Auftragsbestätigung unterzeichne ich, eine Rechnung doch nicht!

Wenn die Ware nicht geliefert wird, muss ich nicht zahlen bzw. kann die geleistete Zahlung zurückfordern, Einschränkungen in den AGB’s möglich.

Falls jedoch Schadensersatzforderungen im Vertrag vereinbart wurde, hat der Lieferant durchaus das Recht, die (An-)Zahlung zu verweigern; da hilft nur das Durchlesen in den AGB’s.

si

OK, das habe ich etwas vermischt:

Zunächst hat D eine Auftragsbestätigung, die an F gerichtet war, unterschrieben.
Dann gab es eine Rechnung an das Bauvorhaben von F.
Diese wurde von D bezahlt.

Dann hängt die Unterschrift unter der Auftragsbestätigung wohl nicht direkt mit der Rechnung und Zahlung zusammen.

Neben der möglicherweise ungültigen Bestellbestätigung verbleibt folgender Bezug zwischen dem Unternehmen und D:
Die Rechnung an das Bauvorhaben von F ging per Email an D und wurde von D’s Konto aus bezahlt.
Das Unternehmen hat F die Aufhebung des Bauvertrages vorgeschlagen und die Bestellung und ausstehende Lieferung des Materials bestätigt.

Kann D oder muss F das Geld zurückfordern?

ja verworren, aber ich glaube ich habe es verstanden:

F hat mit dem Unternehmen (= U) einen Vertrag, der mehrere - abtrennbare - Teile enthält. Ein Teil ist eine Warenlieferung. Die Auftragsbestätigung für eine bestimmte Ware wird von D, der durch F eingeschaltet wurde und in seinem Interesse handelt, unterschrieben. U hat das akzeptiert, wenn er einerseits die Ware bestellt und andererseits eine Rechnung (an F) dafür schreibt. Es bleibt aber ein Vertrag zwischen F und U. Auch die Zahlung durch D ändert nichts. U ist es doch egal, woher Geld für eine Rechnung kommt. D hat dann für/anstatt F gezahlt. F kann damit die Ware von U verlangen (macht vielleicht auch mehr Sinn, wenn eine Insolvenz im Raum steht und die Ware noch für F zu gebrauchen ist). Die Geschäftsbeziehungen zwischen F und U sollen aufgehoben werden. Dann müßte auch irgendetwas zu den noch nicht abgewickelten Teilen und dazu gehört m. E. die Warenlieferung gesagt worden sein.

Ich meine, F kann von U primär die Ware beanspruchen, wenn dies - durch Zeitablauf oder Ersatzkauf - keinen Sinn mehr macht, weil sich das Ganze wohl verzögert hat, kann F das Geld verlangen. Je nachdem, warum D für F gezahlt hat (Geschenk, Darlehen oder sonstiges) kann D ggf. von F die Rückzahlung des Geldes verlangen. F kann auch seine Rechte an D übertragen; dann müssen sich D und U auseinandersetzen.

Noch ein Gedanke: sollte es vielleicht keine Ware bei U geben, entweder weil keine bestellt oder sie anderweitig verwendet wurde, wäre mein nächster Gang zur Polizei um Anzeige zu erstatten.

Hoffe, es hat geholfen.