Rechnung für eine Autoreparatur viel höher als vereinbart

Hallo,

ich werde sehr dankbar sein, falls jemand zu folgender Situation einen Rat geben würde.

Ein Kunde gibt einen mündlichen Auftrag für eine Autoreparatur in der Höhe von 680 Euro. Beim Abholen vom Auto wird die Anzahlung 700 Euro gemacht. Die Rechnung ist zu dem Zeitpunkt nicht fertig. 1 Monat später kommt die Rechnung von 1100 Euro, die Kostenpunkte sind da sehr grob sortiert. Die Arbeitskosten sind zweimal höher als vereinbart und zweimal höher als bei drei anderen Werkstätten.

Der Kunde ist mit der Rechnung nicht einverstanden, weil es deutlich mehr geworden ist. Die Werkstatt meint, dass der Preis vorher gar nicht vereinbart wurde und es viel zu tun gab. Die Werkstatt ist kein Mitglied von der KFZ-Innung.

Dazu vier Fragen:

  1. Hat jemand eine Empfehlung zu so einer Situation?

  2. Wäre die Werkstatt Mitglied bei der KFZ-Innung, würde man den Antrag stellen und Kostenvoranschläge von anderen Werkstätten als Basis für die Kosten vorlegen. Gibt es eine Alternative für die hier beschriebenen Situation?

  3. Was muss man machen, wenn man mit der Rechnung nicht einverstanden ist? Muss man der Werkstatt etwas antworten? Klar, man soll schon denen darüber mitteilen, aber wie ist die rechtlich richtige Vorgehensweise?

  4. Was sind die mögliche Szenarien, falls man einfach die Rechnung nicht ausgleicht? Es gibt kaum Dokumente, und es scheint schwer zu sein irgendwelche Ansprüche zu beweisen.

Danke!!!

Hallo!

Ja, was soll man machen ?

Der springende Punkt ist, was war vereinbart ? Die Nennung der Reparaturkosten von 680 € ist ja so genau, kann deshalb kaum auf einer reinen Schätzung beruhen.

Mehrkosten die etwa 20 % übersteigen müssen vorher mit dem Kunden abgesprochen werden. Hier wäre es ca. 60 % !
Ebenso, wenn sich während der Arbeit neue Mängel herausstellen, die nicht kalkuliert waren, die aber gemacht werden müssten um die Arbeit fachgerecht zu beenden.
Kunde muss informiert werden, ob er zustimmt oder eben nicht.

Was soll das jetzt mit den Arbeitskosten ? Gemeint Stundensätze der Werkstatt ?

War denn überhaupt was vereinbart ,was diese Stunde kostet ? Und wie viel Stunden in dem genannten Preis von 680 € stecken ?

Ein Rechnung muss klar und verständlich sein, nach Arbeitszeit und Material gegliedert. Man muss nachvollziehen können, was gemacht wurde.

Wenn man meint, Rechnung sei überteuert oder entspricht nicht dem erteilten Auftrag, dann schreibt man das der Firma und fordert Berichtigung der Rechnung an bzw. erklärt, man sei der Ansicht, die geleistete Anzahlung deckt die Kosten bereits ab.

Was dann passiert ?

Entweder nichts, Werkstatt räumt Fehler ein oder sie besteht auf Zahlung und klagt dann ggf. auch bei Gericht die Summe ein.
Nur muss sie dann auch BEWEISEN, was vereinbart war (wenn es nichts schriftliches gibt, immer schlecht).
Genauso ginge des dem Kunden, auch er müsste beweisen, was zum Reparaturauftrag vereinbart war und was zu den Kosten gesagt wurde.
Vielleicht gibt’s Zeugen, die die Gespräche mitgehört haben ?

MfG
duck313

Wenn du keinen Kostenvoranschlag über die 680€ hast, sieht es nicht so gut aus!
Ich würde versuchen, mich mit der Werkstatt und deinen Vergleichsangeboten (wenn du sie schriftlich hast) über einen für beide Seiten annehmbaren Preis zu einigen. Sollte dieses nicht klappen, bleibt dir nur der Weg zum Anwalt > und ob das letztendlich günstiger wird, bezweifel ich.

Danke für den Hinweis!

Hallo,
ich denke diese Frage ist eher etwas für Juristen und eine Antwort seitens eines Fachkundigen kann bereits als Rechtsberatung interpretiert werden für die man als Nichtjurist durchaus belangt werden kann, daher empfehle ich in einem solchen Falle eine Schlichtungsstelle einzuschalten, in der Regel übernehmen das die Innungen, ob dazu eine Mitgliedschaft notwendig ist vermag ich leider nicht zu sagen.
MfG