Hallo,
ich werde sehr dankbar sein, falls jemand zu folgender Situation einen Rat geben würde.
Ein Kunde gibt einen mündlichen Auftrag für eine Autoreparatur in der Höhe von 680 Euro. Beim Abholen vom Auto wird die Anzahlung 700 Euro gemacht. Die Rechnung ist zu dem Zeitpunkt nicht fertig. 1 Monat später kommt die Rechnung von 1100 Euro, die Kostenpunkte sind da sehr grob sortiert. Die Arbeitskosten sind zweimal höher als vereinbart und zweimal höher als bei drei anderen Werkstätten.
Der Kunde ist mit der Rechnung nicht einverstanden, weil es deutlich mehr geworden ist. Die Werkstatt meint, dass der Preis vorher gar nicht vereinbart wurde und es viel zu tun gab. Die Werkstatt ist kein Mitglied von der KFZ-Innung.
Dazu vier Fragen:
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Hat jemand eine Empfehlung zu so einer Situation?
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Wäre die Werkstatt Mitglied bei der KFZ-Innung, würde man den Antrag stellen und Kostenvoranschläge von anderen Werkstätten als Basis für die Kosten vorlegen. Gibt es eine Alternative für die hier beschriebenen Situation?
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Was muss man machen, wenn man mit der Rechnung nicht einverstanden ist? Muss man der Werkstatt etwas antworten? Klar, man soll schon denen darüber mitteilen, aber wie ist die rechtlich richtige Vorgehensweise?
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Was sind die mögliche Szenarien, falls man einfach die Rechnung nicht ausgleicht? Es gibt kaum Dokumente, und es scheint schwer zu sein irgendwelche Ansprüche zu beweisen.
Danke!!!