Rechnung für eine versicherung schreiben

ich habe keine firma oder gewerbe angemeldet kann ich dann trozdem eine rechnung für eine privat person die diese dann für die versicherung braucht austellen oder geht es wenn man eine pv anlage hat und was muss man dann mit den steuern beachten.

eine Rechnung oder Quittung kann jeder ausstellen.

Hallo…
Für eine Versicherung - und was sind das für Steuern…?
Versteh ich nicht… :frowning:(
Gruß - Helena

Hallo,

es wäre hilfreich wenn Sie den Sachverhalt über den Sie eine Rechnung schreiben wollen beschrieben hätten. Aber grundsätzlich können Sie eine Rechnung / Quittung ausstellen, wenn es sich um einen einmaligen Vorgang / Dienstleistung handelt (z.B. Verkauf privater PKW). Sie sollten keine Umsatzsteuer ausweisen, sonst müssen Sie diese auch abführen.

Hallo,

auch wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben, gelten Sie laut Umsatzsteuergesetzt, als Unternehmer wenn sie eine Rechnung schreiben.

Sie müssen eine ordentliche Rechnung ausstellen (§14(4) UStG) und wenn sie keine Umsatzsteuer ausweisen wollen (diese müssten sie dann ja auch ans Finanzamt entrichten) einen Hinweis zur Kleinunternehmerregelung auf ihrer Rechnung schreiben.
Dazu kommt, dass sie am Ende des Jahres eine Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Einnahmen- Überschuss- Rechnung erstellen müssen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, bei Rückfragen einfach nochmal nachfragen. AoG, Grüße - Björn

ich habe keine firma oder gewerbe angemeldet kann ich :dann
trozdem eine rechnung für eine privat person die :diese dann
für die versicherung braucht austellen oder geht es :wenn man
eine pv anlage hat und was muss man dann mit den :steuern
beachten.

Hallo Andal007,

natürlich kannst Du eine Rechnung schreiben, aber ob diese von der Versicherung anerkannt wird, bezweifele ich.

Muster kennst Du ja von den Rechnungen, die erhältst.

Aber denke daran:

MWST ist an das FA abzuführen !!!
( bitte beim FA nachragen, wenn es sich um eine einmalige Sache handelt )

Der Netto-Betrag der Rechnung muß in Deiner Steuerklärung zur Versteuerung erscheinen.

MfG

Stefan Seidel