Rechnung für Eintragung in Branchenheft

Hallo,

mal wieder flatterten angebliche Rechnungen für knapp € 500.- ins Haus für Eintragungen in ein Online Branchenverzeichnis.
Klar das ich nicht zahle, aber kann man ausser Ablage P auch aktiv gegen diese in meinen Augen unsittlichen Angebote etwas unternehmen ?

Danke

Hi Chab,

die Dinger kriege ich natürlich auch am laufenden Meter, aber mal ehrlich, warum sollte ich dagegen vorgehen? Wer glaubst Du dankt es mir? Und wer bezahlt mir die Zeit, die ich für solch brotlose Dinge verschwende, die in der öffentlichen Bewertung unter bestenfalls Bagatelle laufen?

Als ich meine GmbH eingetragen habe, hatte ich mein Schlüsselerlebnis, was das angeht.
Das hiesige Amtsgericht versendete eine Warnung vor den Firmen, die Rechnungen für Eintragungen in Handeslverzeichnisse (analog zur vorgeschriebenen Bundesanzeiger) versenden. Man solle doch solche Betrüger bei ihm melden. Ich war tatsächlich so naiv, bei ersten Eintrudeln eines solchen Dingens das Amtsgericht zu kontaktieren. Das war aber auch das letzte Mal…

Ich sehs mittlerweile wie Stechfliegen. Gehört irgendwie wohl dazu, Sinn machts nicht, ärgern tuts mich irgendwie auch, aber ändern werden wir die Welt sicher nicht.
Also ab in die runde Ablage…

Deprimierend, aber wahr
Jürgen

siehe hierzu…
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-19.02.03-000/

Hi Jürgen,

es handelt sich bei diesen Rechnungen um Betrug, da kein Auftrag zur Anzeigenschaltung gegeben wurde.
Als Bürger der Bundesrepublik Deutschland bist du verpflichtet! solche Straftaten zur Anzeige zu bringen.
Stell Dir vor, da kommt einer und sagt „ich habe gesehen, wie jemand deine Frau vergewaltigt hat, aber was solls die werden sowieso nicht verknackt, vergiss es Alter“ (Dem würde ich doch eine runterhauen) Wo wollen wir da die Grenze ziehen?
Es gibt so etwas wie Zivilcourage, also auch wenn es deine kostbare Zeit kostet, bring diese Leute zur Anzeige.
Wer den Mut hat sich selbständig zu machen, der sollte auch den Mut haben, solch dubiosen Machenschaften Einhalt zu gebieten.
Dazu reicht es ja schon beim Amtsgericht/ der Staatsanwaltschaft bekannt zu geben, hier ist die Rechnung, für eine Dienstleistung, die ich nicht in Auftrag gegeben habe.
Es dauert dann vielleicht Jahre bevor diesen Kriminellen das Handwerk gelegt wird, aber diese Leute müssen spüren, das sie Unrecht tun.

Meint

Knautschke

http://www.ramblinbluesband.de
http://www.rockcyclus.de

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Jürgen,

es handelt sich bei diesen Rechnungen um Betrug, da kein
Auftrag zur Anzeigenschaltung gegeben wurde.

Erstmal bestenfalls Betrugsversuch, da ich wirklich nicht so blöd/uninformiert bin, dass ich jede Rechnung zahle, die mir in die Finger kommt (wobei, anscheinend klappt das ja bei anderen, vielleicht sollte ich auch mal einfach wild Rechnungen versenden, in der Hoffung einer zahlt… (war ein Scherz:smile:)

Ausserdem sind die Jungs/Mädels nicht gar so blöd, denn wer sich so einen Wisch mal genauer angeschaut hat, findet dort durchaus lesbar, dass man mit dem Bezahlen einen Auftrag erteilt(!). Und Lesefähigkeiten sollte man schon noch bei Kaufleuten voraussetzen können, vor allem wenns ums eigene Geld geht.

Als Bürger der Bundesrepublik Deutschland bist du
verpflichtet! solche Straftaten zur Anzeige zu bringen.

Ich muss erstmal gar nichts, wenn ich keine Straftat sehe (s.o.) sondern nur Dummenfang. Also mach mal halblang…

Stell Dir vor, da kommt einer und sagt „ich habe gesehen, wie
jemand deine Frau vergewaltigt hat, aber was solls die werden
sowieso nicht verknackt, vergiss es Alter“ (Dem würde ich doch
eine runterhauen) Wo wollen wir da die Grenze ziehen?

Bisschen haarsträubend Dein Vergleich… Dazu muss ich jetzt nichts schreiben, oder?

Es gibt so etwas wie Zivilcourage, also auch wenn es deine
kostbare Zeit kostet, bring diese Leute zur Anzeige.

Also ich habe andere Hobbies, als arme Polizisten und Staatsanwälte mit solch nervenden Lappalien zu belästigen. Da habe ich es lieber, wenn die sich mal um die wirkliche Kriminalität kümmern könnten, statt dem guten Deutschen das Lesen beibringen zu müssen.

Wer den Mut hat sich selbständig zu machen, der sollte auch
den Mut haben, solch dubiosen Machenschaften Einhalt zu
gebieten.

Weisst Du was? Das kannst Du gerne machen, wenn Du genügend Zeit hast, ich verbringe meine begrenzte Zeit lieber hier und versuche meist dankbaren Menschen zu helfen…

Dazu reicht es ja schon beim Amtsgericht/ der
Staatsanwaltschaft bekannt zu geben, hier ist die Rechnung,
für eine Dienstleistung, die ich nicht in Auftrag gegeben
habe.

Und lesen soll durchaus hilfreich sein (auch hier wieder), da ich meine Erfahrungen genau hiermit deutlich geschildert hatte.

Es dauert dann vielleicht Jahre bevor diesen Kriminellen das
Handwerk gelegt wird, aber diese Leute müssen spüren, das sie
Unrecht tun.

Und Du glaubst auch noch an eine heile Welt?

Nichts für ungut, Du kannst gerne anderer Meinung mit mir sein, aber Deine Argumentation schießt IMHO etwas übers Ziel hinaus. Als Selbständiger hast Du wirklich mit anderen Problemen (auch krimineller Art) zu kämpfen, als solch primitiven, lächerlichen Dummenfang…

Jürgen

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Genau, die sind es :wink: Wir habens an unsere IHK weitergegeben. Die kümmern sich drum.

@ all : danke

Kam heut auch ins Haus - diesmal mal wieder besonders dreist im Telekom-Outfit - sogar der Umschlag ähnlich bedruckt und als Rechnung deklariert.

Habe mal versucht, mich per Fax aus dem Verteiler streichen zu lassen - vergebliche Liebesmüh - immer belegt. Und wenn Du heute einen schließen könntest, macht morgen eine neue Nepp-Bude auf.

Wendy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

die Masche mit Rechnungen, die aussehen, als kämen sie von der Telekom, vom Handelsregister o. ä. ist uralt. Manchmal wird der Eindruck erweckt, als handele es sich um irgendwelche Pflichteinträge. Wer aber genau hinsieht, erkennt, daß es sich um ein Angebot handelt. Sobald man zahlt, hat man durch konkludentes Handeln den Auftrag erteilt. Bei diesem Eintragungsauftrag handelt es sich um eine Publikation, auf deren Erscheinen man keinen Rechtsanspruch hat und dessen Auflage vermutlich über ein Musterexemplar aus dem PC-Drucker für einen allzu neugierigen Staatsanwalt nicht hinaus kommt. Das aber sind natürlich nur böswillige Vermutungen. Beweisen läßt sich nichts oder nur mit Aufwand, den keiner treibt.

Man kann diesen schrägen Vögeln den Betrugsversuch nicht nachweisen. Schließlich gibt es sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit bei den Formularen für Rechnungen. Was können diese armen Teufel dafür, daß die Telekom offenkundig ihr Rechnungslayout abgekupfert hat :smile:.

Welcher Selbständige hat schon Zeit für die Verfolgung solcher Dünnbrettbohrer, wenn sich der Vorgang mit der Rundablage erledigen läßt!?

Dabei kann man die Sache auch anders betrachten: Wer versehentlich bezahlt, weil das Angebot nach offizieller Rechnung aussah, bekommt vergleichsweise billig eine Lektion, daß Rechnungsprüfung keine ganz überflüssige Maßnahme ist. Wer in der Hoffnung auf Eintragung in irgendein ominöses Register bezahlt, bekommt überdies eine Lektion in gezieltem Einsatz von Werbemitteln. Wer irgendwo inseriert, aber keine Mediadaten mit Zielgruppenaufschlüsselung, kein Ansichtsexemplar hat und das Druckwerk noch nie gesehen haben kann, muß mit dem Klammerbeutel gepudert sein.

Gruß
Wolfgang

Hi Jürgen,

Der Eingangsartikel lies mich vermuten, dass die Leute nur eine Rechnung geschickt haben. Da ich selbst von derartigen Schreiben bisher verschont geblieben bin, konnte ich mir darunter nichtw weiter vorstellen.Abe wenn das nur ein geschickt formuliertes Angebot ist, dann ändert das die Sachlage völlig.Es wäre allenfalls ein Anlass, seine Geschäftsfreunde zu warnen, das da wieder unseriöse Geschäftemacher unterwegs sind.

Stell Dir vor, da kommt einer und sagt „ich habe gesehen, wie
jemand deine Frau vergewaltigt hat, aber was solls die werden
sowieso nicht verknackt, vergiss es Alter“ (Dem würde ich doch
eine runterhauen) Wo wollen wir da die Grenze ziehen?

Bisschen haarsträubend Dein Vergleich… Dazu muss ich jetzt
nichts schreiben, oder?

Ist überspitzt formuliert, um den Sachverhalt zu verdeutlichen, da ich von einer falschen Annahme ausging.

Und Du glaubst auch noch an eine heile Welt?

Na ja ein Versuch kann aber nicht schaden.
Ansonsten nichts für ungut.

Gruß´

Knautschke

http://www.ramblinbluesband.de
http://www.rockcyclus.de

Hallo Wolfgang!

Dabei kann man die Sache auch anders betrachten: Wer
versehentlich bezahlt, weil das Angebot nach offizieller
Rechnung aussah, bekommt vergleichsweise billig eine Lektion,
daß Rechnungsprüfung keine ganz überflüssige Maßnahme ist. Wer
in der Hoffnung auf Eintragung in irgendein ominöses Register
bezahlt, bekommt überdies eine Lektion in gezieltem Einsatz
von Werbemitteln. Wer irgendwo inseriert, aber keine
Mediadaten mit Zielgruppenaufschlüsselung, kein
Ansichtsexemplar hat und das Druckwerk noch nie gesehen haben
kann, muß mit dem Klammerbeutel gepudert sein.

Dazu eine kleine Geschichte:
Mein Vater hat sich vor ein paar Jahre selbständig gemacht. Nun ist der Mann alles andere als mit dem Klammerbeutel gepudert, aber dafür ist er Ausländer. Er ist zwar der deutschen Sprache mächtig, wenn jedoch auf dem Briefkopf groß Rechnung draufsteht und ein ausgefüllter Überweisungsträger beiliegt, dann tut er sich verständlicherweise mit dem Kleingedruckten etwas schwer. Da er jedoch unmittelbar nach der Eintragung im HR mit derartigen „Rechnungen“ überschüttet wurde und er nun wirklich nicht blöde ist, hat er den Kram kurzerhand zur Steuerberaterin gebracht und ihr gesagt, sie möchte ihm die Rechnungen zurückschicken die er wirklich überweisen müsse. Soweit ich weiß war das nur die Rechnung für die HR-Eintragung selbst.

Will sagen, nicht nur dumme Menschen können auf diese Masche reinfallen. Und kostengünstige Lextion, na ich weiß ja nicht?! Kleinst-Unternehmer kann soetwas nach Gründung den Hals brechen.

Ich bin zwar kein Jurist, aber verstößt so ein Vorgehen nicht gegen die guten Sitten?

Gruß
Deborah

nicht stattgegeben…
Hai, Deborah,

Dein Vater fällt ja nicht in die Kategorie „mit dem Klammerbeutel gepudert“. Wolfgang schrieb ja von den Leuten, die keine Rechnungsprüfung vornehmen - hat Dein Vater ja den Steuerberater machen lassen und wer nun tatsächlich die Prüfung vornimmt, ist im Endeffekt ja egal, hauptsache es macht überhaupt jemand. Insofern hat Dein Vater doch gut und richtig gehandelt.

Gruß
Sibylle
(die gleich nach Selbständig-machen ihres Herzallerliebsten auch haufenweise dieser „Rechnungen“ aussortiert hat)

Hallo!

Also wenn das aussieht wie eine Rechnung, dann ist es jedenfalls ein Betrugsversuch und strafbar.

Ich würde eine Anzeige erstatten.

Gruß
Tom

Hallo Sibylle!

Grundsätzlich gebe ich ja Wolfgang und dir recht. Aber ich glaube, daß nicht nur Dummköpfe und Menschen die ihrer Rechnungsprüfungs-Verantwortung nicht nachkommen auf diese Masche reinfallen. Viele Selbständige sind keine Kaufleute. Viele werden bestimmt verunsichert durch derart dreiste Forderungen und möchten ihre Selbständigkeit nicht mit unbezahlten Rechnungen starten. Und ich bin mir auch nicht sicher, ob mein Vater soviel Weitsicht hätte walten lassen, wenn diese „Rechnungen“ nicht in solcher Massivität (fast ruinös) aufgetreten wären.

Gruß
Deborah