Unternehmer U hat eine Gewerbeschein für bspw. Marketingdienstleistungen.
Nun kennt sich U aber auch mit dem Bereich Buchhaltung aus, ohne dort eine Ausbildung erhalten zu haben. Dies führt dazu, dass U für zwei selbständige Freunde die Buchhaltung mit übernimmt.
Soweit, so legal.
Nun ist es so, dass die beiden Freunde U gerne auch etwas Geld dafür geben würden, weil das U natürlich viel Zeit kostet.
Wie würde sowas legal abgerechnet? Müsste U den beiden eine ganz normale Rechnung schreiben und das eben auch bei FA angeben, auch wenn es nicht in den Bereich gehört, der auf dem Gewerbeschein angegeben ist?
Oder fällt das in den privaten Bereich? Müsste U als Privatmensch eine Quittung über den Betrag erstellen und die Freunde könnten das trotzdem als Firmenausgabe verbuchen? Und was macht U dann damit in der Steuererklärung?
Würde U das über seine Firma machen, wäre das dann legal oder müsste man den Gewerbeschein über buchhalterische Tätigkeiten erweitern lassen um das abrechnen zu können?
Bist Du sicher? Das steht in Widerspruch zu § 6 Nr. 4 StBerG. Die beschriebene Tätigkeit ist untersagt - warum also nach einer legalen Form suchen, wenn der Inhalt verboten ist?
Bist Du sicher? Das steht in Widerspruch zu § 6 Nr. 4 StBerG.
Die beschriebene Tätigkeit ist untersagt - warum also nach
einer legalen Form suchen, wenn der Inhalt verboten ist?
Hm, hab mir das durchgelesen und kann den Gesetzestext nicht 100% deuten.
Sehe ich das richtig, dass man Vorfälle auf vorgegebene Konten buchen darf, aber nicht selbst eintscheiden, auf welches Konto dies gebucht wird?
Sehe ich das richtig, dass man Vorfälle auf vorgegebene Konten
buchen darf, aber nicht selbst eintscheiden, auf welches Konto
dies gebucht wird?
ohne nachgewiesene Kompetenz darf man noch weniger, nämlich bloß Buchungssätze nach Belegen eingeben, die bereits kontiert sind. Beispiel: Eine Ausgangsrechnung ist kontiert mit 11725/4400, und man darf daraus den Buchungssatz 725,30 € per 11725 an 4400 - 15.12. - Beleg Nr. 99152 - Kostenträger 4711 - Text: Erlöse aus Altmetallverkauf - erfassen.
Bereits das Suchen des Debitors 11725 Otto Richter während der Eingabe im Auswahlfenster mit F3 oder sowas ist nur Personen mit nachgewiesener Qualifikation erlaubt, wenn das Debitorenkonto nicht schon auf dem Beleg steht.
Nochmal ganz anders sieht das allerdings bei nichtselbständiger, weisungsgebundener Tätigkeit aus, die z.B. ich mit einigem Vergnügen ausübe, weil das viel interessanter ist…