angenommen A gibt ne geräte reperatur in auftrag bei B.
nach 2 tagen wird das reparierte gerät von B nach A gebracht.A begleicht die halbe rechnung und einigt sich mit B auf restzahlung demnächst.
A stellt fest das das gerät nicht zufriendenstellend repariert wurde und vereibart 3 abholungstermine mit B um die reperatur nochmals durchzuführen.
B lässt alle termine platzen und meldet sich auch nicht bei A um abzusagen.
A ist nun nicht mehr bereit B den reperaturauftrag weiter hinterher zu tragen und wird brieflich an B bekanntgeben das von seiner seite aus die zahlung der restsumme nicht mehr geleistet wird und auch der auftrag zurück gezogen wird.
angenommen B droht nun A mit dem rechtsweg auf bezahlung der restsumme.wie sind in einem solchem fall die aussichten für A?
ich hoffe diese aufgabenstellung ist diesmal innerhalb der regeln hier.^^
Hallo,
wurde das alles schriftlich gemacht? Wurde eine Frist zur Nachbesserung vereinbart? Wurde der Reparaturauftrag mündlich oder oder schriftlich erteilt? Wurde die mangelhafte Reparatur unverzüglich bei B reklamiert? Hat B die Reklamation anerkannt?
Fragen über Fragen.
Gruss Jakob
Juten tag jakob.
zwischen A und B gibts einen schriftlichen reperaturauftrag.
nachdem b das gerät lieferte wurde am gleichem tag von A festgestellt das die reperatur mangelhaft (keine anzeichen einer verbesserung)ist.
2 tage nach der lieferung bemängelte A gegenüber B am am telefon die reperatur und es wurde mündlich die nächste chance der reperatur vereinbart in dem B anbot das geät nochmals abzuholen.
B allerdings lässt den termin vertreichen ohne irgendeiner absage geschweige den meldet sich b die folgenden tage bei A.
dies wiederholt sich genau 3 mal. immer versetzt B den termin zur abholung und meldete sich nicht.
B hat die lage zwar anerkannt aber nicht im geringsten daraufhin gearbeitet die lage zufriedenstellend abzuarbeiten. die zeit von der ersten reperatur bis hin zum brieflichen wiederuf des auftrags von seitens person A beträgt ca 3-4 wochen.
Hi,
der bessere Weg wäre gewesen das Ganze schriftlich zu machen.
Nachbesserung fordern, nach einem gewissen Zeitraum nochmals einfordern mit Fristsetzung. Wenn alles nichts fruchtet schriftlich den Betrag für den vergeblichen Reparaturversuch zurückfordern.
Ob sich das von der Summe her lohnt kann ich nicht beurteilen.
Gruss Jakob
nabend jakob.
also person A kommts net auf die rückerstattung an der schon bazahlten summe.vielmehr möchte A wissen ob B mit seiner forderung auf begleichung der vollen reperaturkosten sammt anfallenen mahngebühren durchkommt.
der schrifftliche weg ist ja immer zu empfehlen,leider hat A das versäumt und kann nur nachweisen das telefonate zur person B ausgingen um die Termine zu vereinbaren.
Person A meint sie hat person B mit 3 verschiedenen Terminen genug möglichkeiten zur nachbesserung gegeben und das ihm das schon bezahlte geld schon leid tut.jedoch währe es person A schon genug wenn die sache erledigt währe.
Mfg und netten abend wünsch ich.
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