Hallo,
angenommen jemand kauft bei E-Bay ein Handy zum Sofortkauf von einem Privatmann. Das Handi, Wert über 180 Euro, ist originalverpackt, nichts dran, alles o.k. Die Bezahlung und Lieferung ging auch problemlos über die Bühne. Alles was lediglich fehlt und womit man eigentlich gerechnet hat, ist das evtl. auch eine Rechnung dabei wäre vom Händler, zwecks Garantieansprüche. Nun schreibt man mehrfach diesen Typen von Privatverkäufer an, ob noch ne Rechnung geschickt werden kann, bekommt aber null Antwort. Eine Bewertung beidseitig ist auch noch nicht erfolgt. Was könnte man in diesem Fall tun. ?
Ich denke mal ne Rechnung muss doch irgendwie dann vorhanden sein, wenn man Garantie evtl. geltend machen muß. Kann man den Privatmann dann für evtl. Probleme haftbar machen.?
Danke
Birgit
Hallo,
angenommen jemand kauft bei E-Bay ein Handy zum Sofortkauf von
einem Privatmann. Das Handi, Wert über 180 Euro, ist
originalverpackt, nichts dran, alles o.k. Die Bezahlung und
Lieferung ging auch problemlos über die Bühne. Alles was
lediglich fehlt und womit man eigentlich gerechnet hat, ist
das evtl. auch eine Rechnung dabei wäre vom Händler, zwecks
Garantieansprüche. Nun schreibt man mehrfach diesen Typen von
Privatverkäufer an, ob noch ne Rechnung geschickt werden kann,
bekommt aber null Antwort. Eine Bewertung beidseitig ist auch
noch nicht erfolgt. Was könnte man in diesem Fall tun. ?
Ich denke mal ne Rechnung muss doch irgendwie dann vorhanden
sein, wenn man Garantie evtl. geltend machen muß. Kann man den
Privatmann dann für evtl. Probleme haftbar machen.?
Hi Birgit,
solche Fragen sollte man vor Abgabe eines Gebots klären. Wenn der VK in der Artikelbeschreibung von einer Rechnung nichts erwähnt, dann wird man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch keine bekommen - denn wenn er eine hätte würde er das wohl in die Artikelbeschreibung mit aufnehmen, um einen höheren Preis zu erzielen -> sprich so in der Art „Mit 24 Monaten voller Hersteller Garantie“…
Insofern der - man nehme mal an, er ist wirklich (also rein rechtlich gesehen) ein „privater“ - VK die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren (rechtswirksam!) ausgeschlossen hat, gibt es keine Möglichkeit den VK für eventuelle Probleme haftbar zu machen. Ausnahme: Arglistige Täuschung o.ä…
Rechtliche Grundlagen und Infos in den FAQS.
Greetz
Marlon
P.S.: Zwecks Bewertung: In diesem Fall hätte der Verkäufer wohl alle Zusagen eingehalten (neu, OVP, einwandfreier Zustand) - dem VK wäre somit rein gar nichts vorzuwerfen!!! Und wenn er sich zeitweise nicht mehr melden würde, bedeutete dies nicht zwangsläufig, dass er dies mit „Absicht“ täte…
Hallo Birgit,
warum willst du den Privatmann für evt. auftretende Probleme haftbar machen ?
Wenn in der Beschreibung nichts von einer Rechnung oder einem Garantienachweis steht, hat man auch keinen Anspruch darauf. Somit kann er auch nicht haftbar gemacht werden. Er hat schliesslich alles geliefert was vereinbart wurde.
Es hätte vorher abgeklärt werden können, ob er nicht evt. noch die Rechnung mitschicken kann.
Wenn noch keine Bewertung erfolgte : vielleicht mal den ersten Schritt machen und eine abgeben 
LG Manu
Hallo Birgit,
das mit der Bewertung geht eh nicht, ich habe Duzende von Käufen/Verkäufen, wo der Partner zu faul ist Punkte zu vergeben. Schein langsam normal zu sein bei Ebay.
Zur Garantie. Diese ist meistens (je nach AGB des Herstellers) nicht übertragbar. Demnach hast du gegenüber dem Hersteller eh keine Rechte. Wenn er repariert auf garantie (entsprechend ermittelt über Seriennummer), dann ist das reine Kulanz! Kaufst du von Privat und dieser schließt Mängelhaftung aus, so ist ein Mangel an der Ware einzig und allein dein Problem. Ein Kaufbeleg nützt dir demnach überhaupt nichts. Wenn der Verkäufer si nett ist und dir einen Kaufbeleg ohne Name, Anschrift des Erstkäufers überläßt, so ist das nett, damit kannst du was anfangen. Dies ist aber bei Handys eher unwahrscheinlich.
Gruß
André