Link angeklickt und ein paar dieser Test-Fragen beantwortet
Wahrscheinlich den Test abgeschickt
Nichts, angeblich wurde aber die Auswertung des Tests geschickt mit dem IQ-Ergebnis
Nichts, angeblich wurde aber eine Rechnung per E-Mail geschickt
Mahnung über 60 € für den Test mit Angabe der IP Adresse
Hinweis:
I) Es wurde niemals einer Zahlung bzw. AGBs zugestimmt
II) Name und Anschrift in Rechnungskopf stimmt, bis auf den Vornamen, nicht
Frage:
A) Soll auf so eine Rechnungs-Mail reagiert werden? Wenn ja wie?
B) Soll der Betrag gar bezahlt werden um weitere Schritte zu vermeiden?
C) Sollen die E-Mails einfach ingnoriert werden?
I) Es wurde niemals einer Zahlung bzw. AGBs zugestimmt
Dann stehen die Chancen gut.
A) Soll auf so eine Rechnungs-Mail reagiert werden? Wenn ja
wie?
Auf Rechnungen sollte man immer reagieren. Man selbst kann nicht darüber entscheiden, ob eine Rechnung richtig ist, oder nicht. Man sollte wohl Einspruch erheben.
Da gabs hier schonmal nen Thread zu glaube ich…oder wars in einer c’t? *kopfkratz*
B) Soll der Betrag gar bezahlt werden um weitere Schritte zu
vermeiden?
Das wäre die einfachste Lösung, aber sicher nicht die beste.
C) Sollen die E-Mails einfach ingnoriert werden?
Wohl eher nicht. Bei vorhandener RSV würde ich einen Anwalt aufsuchen.
Beweise sammeln, z.B. Bildschirmfoto des Angebots und bis zum Mahnbescheid abwarten, der kommt garantiert nicht, wenn´s so ist, wie von dir beschrieben, das ist das „Gebrüder Schmittlein Phänomen“, auch Gewinnspielveranstalter, Schularbeitshilfen, etc. arbeiten mit diesen Methoden.
Ciao Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hi, also einer freundin von mir ist so etwas ähnliches passiert…die betroffen ging sich beim konsumentenschutzzentrum beschweren, wo herauskam, dass die betr. internet firma,schon öfter solche „Aktionen“ versucht hat und leute um ihr geld zu prellen versucht hat!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
die Leute, die solche IQ-Tests entwickeln, wissen selber, daß sie im Unrecht sind und vor Gericht ohnehin keinerlei Chancen hätten. Sie probieren’s halt und finden immer wieder ein paar Dumme, die auf ihre Drohbriefe reinfallen.
Du müsstest erst reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, aber der wird nie kommen.
Also: Für den Notfall mal alle Schreiben aufheben, aber ansonsten die ganze Sache vergessen.
A) Soll auf so eine Rechnungs-Mail reagiert werden? Wenn ja
wie?
Auf Rechnungen sollte man immer reagieren. Man selbst kann
nicht darüber entscheiden, ob eine Rechnung richtig ist, oder
nicht. Man sollte wohl Einspruch erheben.
Warum sollte ich auf die Idee kommen irgendetwas zu unternehmen
wenn ich unberechtigte Rechnungen bekomme? Außerdem kann ich
selbstverständlich entscheiden ob die mir gestellte Rechnung richtig
ist.
C) Sollen die E-Mails einfach ingnoriert werden?
Wohl eher nicht.
Wohl eher doch, würde ich sagen.
Bei vorhandener RSV würde ich einen Anwalt aufsuchen.
Was soll der dann machen? Es ist doch noch gar nichts passiert außer
einer EMail. Präventiv kann der doch gar nichts machen und die
RSV wird auch keine Kosten übernehmen für ein munteres
Beratungsgespräch.