Rechnung für jemand anderen schreiben

Bitte helfen Sie mir!

Ich soll einen Freundschaftsdienst übernehmen. Jedoch bin ich mir nicht sicher, wie legal diese Hilfe ist. Wäre es illegal, würde ich das natürlich nicht übernehmen.

Also bitte bewerten Sie meinen Fall:

Ich soll in nächster Zeit Rechnungen für einen entfernten Verwandten schreiben. Dieser will die Rente beantragen und darf daher nicht weiter selbstständig in seinem Land ( EU) arbeiten. Jedoch braucht er noch etwas Geld und arbeitet daher weiter und ich unterschreibe bzw. schreibe für ihn die Rechungen und erhalte das Geld auf mein Konto. Am Ende des Jahres würde ich dann die Steuer an das deutsche Finanzamt bezahlen.

Ist dies Steuerhinterziehun? Ist dies irgendwie strafbar? Was sollte ich tun?

Viel Dank für Ihre Hilfe!

Hallo,

das ist einwandfrei Betrug, den Sie damit unterstützen würden.

Vermutlich handelt es sich nicht um eine Altersrente, sondern und eine Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente? Diese bekommt man nur, wenn man nicht mehr für seinen Lebensunterhalt sorgen (=arbeiten) kann. Ausserdem darf man bei diesen Renten keine Selbstständigkeit haben.

Wenn Sie das also unterstützen, unterstützen Sie einen Betrug an der Rentenversicherung - und im Endeffekt an allen Rentenvers.zahlern.

Ausserdem: Wenn Sie Rechnungen ausstellen wollen, dann müssen Sie ein Gewerbe anmelden/haben.

Sagen Sie klipp und klar, das sie soetwas nicht unterstützen!

MfG
Fritz Kamm

Hallo, und einen schönen Tag.

Rechnungen für einen Bekannten schreiben ist generell nicht strafbar. Es ist allerdings im Vorfeld so vieles zu prüfen, was ich bisher aus Ihrer Nachricht nicht ersehen konnte. Um was für Rechnungen handelt es sich da, sind es Rechnungen für Ware oder für Dienstleistungen? Sind die Dienstleistungen und/oder Waren Grenzüberschreitend innerhalb der EU oder sogar in das Ausland? Dem entsprechend ist das Steuerecht des Landes in dem die Leistung erbracht wurde oder die der Leistungsempfäger in Anwendung zu bringen. Wäre Beispielsweise die Leistung in Österreich zu versteuern, kann sie nicht in Deutschland versteuert werden. Zum anderen ist das Problem, dass Sie als Privatperson keine MWSt berechnen können. Sie müssten eine eigene Firma z.B. eine GBR haben und könnten dann Ware / Leistungen „einkaufen“, die Sie weiter verkaufen können. Sie merken schon das es ein sehr umfangreiches Thema ist, welches sorgfältig geprüft werden muss. Ich empfehle Ihnen, wenn Sie sich ernthaft damit auseinander setzen wollen, einen guten Steuerberater zu konsultieren.

Beste Grüße und viel Erfolg
Wolfgang

das ist laut deutschem Recht nicht gestatet, und wäre
Betrung, dies stellt eine Straftat da, mit der Sie sich
bei Aufdeckung vor einem Gericht verantworten müssten,
also FINGER WEG