Rechnung für jemand anderen schreiben

Ich bitte Sie um Hilfe.

Ist es allgemein strafbar bzw. illegal eine Rechnung zu schreiben, wenn man selbst nicht die Arbeit geleistet hat. Dadurch bedingt, dass der im Ausland lebende Arbeitende (der wirklich die Arbeit gemacht hat) aus rentenrechlichen Gründen selbst keine selbstständige Arbeit mehr erledigen darf. Ist es dann verboten für ihn diese Rechungen zu schreiben und das Geld überwiesen zu bekommen? Steuern würde man natürlich an den deutschen Staat bezahlen, aber nicht an das Land, in dem die Arbeit ja an sich gemacht wurde.

Ist dieser allgemeine Fall legal oder illegal? Welche Strafen würden einen erwarten.

Viel Dank für Ihre Zeit und Mühe.

Hi

Ich war bis 2006 Selbstständig und hatte seinerzeitz ähnliche Fälle .
Ich bitte aber zu beabchten , das sich möglicherweise seit 2006 einiges geändert haben könnte .

Jeder Rentner darf einen gewissen Betrag dazuverdienen , soweit ich weis ist das diese 163 Euro Regelung .
Wenn Sie diese Person auf Aushilfsbasis angemeldet haben und entsprechend als Aushilfe in Ihren Büchern führen , war dieser Rentner bei Ihnen zu dem besagten Zeitraum bei Ihnen beschäftigt und kann somit in Ihrem Auftrag eine Arbeit ausführen .

hierbei ist es unerheblich ob es in Deutschland oder auf Übersee war .

gruss

Toni

Hallo,

Geld überwiesen zu bekommen? Steuern würde man natürlich an
den deutschen Staat bezahlen, aber nicht an das Land, in dem
die Arbeit ja an sich gemacht wurde.

Steuern werden in der Regel da fällig, wo die Leistung erbracht wurde und Auftraggeber und Auftragnehmer ihren Sitz haben. Wird die Steuer dort nicht gezahlt, dafür aber irgendwo anders in der Welt, gilt sie in dem Land, in dem sie hätte gezahlt werden müssen, als unterschlagen.

Ist dieser allgemeine Fall legal oder illegal? Welche Strafen
würden einen erwarten.

Illegal. Kommt auf das Strafmaß in dem betreffenden Land an.

Es könnte auch den Tatbestand der Beihilfe oder der Geldwäsche erfüllen. Das wäre u.U. auch in Deutschland strafbar.

Gruß

S.J.

Hallo !
Worum geht es genau?
Nicht um Steuerhinterziehung, dass habe Ich erkannt.
Klar, jeder Unternehmer darf einen Subunternehmer beschäftigen.
Der Subunternehmer gibt eine Rechnung an den Hauptunternehmer weiter.
Wo ist da rin Problem?
Gruss
Jürgen