Rechnung für Kostenvoranschlag vom Arzt erhalten

Hallo,
nehmen wir an, Herr X geht zu einem Arzt und lässt sich beraten und
untersuchen wg. eines kleinen operativen Eingriffs (HNO), der nicht
im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten ist.

Der Arzt berechnet d Untersuchung und Beratung, u. die Krankenkasse
bezahlt. Alles okay. Damit nun aber d. kleine operative Eingriff er-
folgen kann u. möglichst doch von d. KK bezahlt werden muss, erstel-
lt d. Arzt einen Kostenvoranschlag mit der med. Notwendigkeit einer
kleinen minimalinvasiven OP.

Die Ausfertigung d Kostenvoranschlags erfolgte auf Bitten von Herrn
X. Doch nur wenige Wochen später erhält Herr X auch eine Rechnung v
dem Arzt für d Ausfertigung des Kostenvoranschlags. Muss Herr X die
Rechnung bezahlen? Ist es zulässig, unverbindliche Kostenvoranschlä-
ge überhaupt zu berechnen? Kann Herr X sie ggf. sogar bei seiner KK
einreichen?

Danke und Gruß,
Yedi386

Hallo,
solange der Arzt nicht aufgrund seiner Tätigkeit als Vertragsarzt verpflichtet ist seine Gebühren für Erstellung von Verordnungen oder Attesten mit der Kasse (über die KV) abzurechnen, solange handelt es sich um Privatbehandlung und er darf das - schliesslich hat er ja dafür gearbeitet und Zeit aufgewendet.
Gruss
Czauderna