Hallo,
nehmen wir an, Herr X geht zu einem Arzt und lässt sich beraten und
untersuchen wg. eines kleinen operativen Eingriffs (HNO), der nicht
im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten ist.
Der Arzt berechnet d Untersuchung und Beratung, u. die Krankenkasse
bezahlt. Alles okay. Damit nun aber d. kleine operative Eingriff er-
folgen kann u. möglichst doch von d. KK bezahlt werden muss, erstel-
lt d. Arzt einen Kostenvoranschlag mit der med. Notwendigkeit einer
kleinen minimalinvasiven OP.
Die Ausfertigung d Kostenvoranschlags erfolgte auf Bitten von Herrn
X. Doch nur wenige Wochen später erhält Herr X auch eine Rechnung v
dem Arzt für d Ausfertigung des Kostenvoranschlags. Muss Herr X die
Rechnung bezahlen? Ist es zulässig, unverbindliche Kostenvoranschlä-
ge überhaupt zu berechnen? Kann Herr X sie ggf. sogar bei seiner KK
einreichen?
Danke und Gruß,
Yedi386