Ein Privatpatient ist seit längerer Zeit in einer großen Reha-Praxis zur Behandlung.
Nachdem 2 EAP-Massnahmen abgeschlossen waren,die Behandlung jedoch unbedingt weiter geführt werden sollte, hat der Therapeut die für die Weiterbehandlung notwendigen Rezeptanforderungen mitgeteilt, die dann von dem behandelnden Arzt nach entsprechender Untersuchung ausgestellt wurden.
Der Therapeut hat dann die Behandlungen durchgeführt. Nun hat die dortige Abrechnungsstelle festgestellt, dass er Doppelbehandlungen und mehr Behandlungen als verordnet durchgeführt hat. Im Vorfeld war die Verwaltung und der Therapeut mehrmals mündlich daraufhingewiesen worden, dass die jeweiligen Rezepte abgeschlossen wären. Dies wurde von der Verwaltung jedoch verneint und weitere Termine vergeben. Erst nachdem nochmals auf die Beendigung eines Rezeptes hingewiesen wurde, stellte man fest, dass zu viele Behandlungen durchgeführt worden waren.
Nun erhielt der Patient 2 Rechnungen über insgesamt rund 1.000,–€ gestellt und nachdem er auf die o.a. Situation hingewiesen hatte, das Angebot das von einem Arzt der dort in der Praxis arbeitet rückwirkend die notwendigen Verordnungen ausgestellt würden.
Nun geschah das Unvorstellbare. Die 2 Rechnungen und die dazugehörigen Rezepte wurden übersandt. Dies geschah rückwirkend für 2011 und Anfang 2012. Die Arztrechnung soll in kürze folgen. Der Orthopäde hat den Patienten nie gesehen bzw. eine Untersuchung durchgeführt.
Sollte man, um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, die Rechnung bei der Privatkasse einreichen und die betrügerische Vorgehensweise unterstützen?
Wäre man zur Zahlung verpflichtet? Kann man ggf. mit Hilfe durch die Ärztekammer bzw. die Privatkasse rechnen? Einen Rechtsstreit möchte man vermeiden.
Sollte man, um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, die Rechnung bei der Privatkasse einreichen
Das wird vermutlich nicht helfen, weil die PKV nicht ärztlich verordnete Behandlungen kaum bezahlen wird.
und die betrügerische Vorgehensweise unterstützen?
Der Privatpatient macht mit den Leistungsanbietern direkt einen Behandlungsvertrag unabhängig davon, was die Versicherung dazu sagt. Wenn der Patient sich also häufiger behandeln läßt, als es ärztlich verordnet wurde, muß er die zusätzlichen Behandlungen selbst bezahlen. Da in diesem Falle dem Patienten aufgefallen war, dass die Verordnungen erschöpft waren, kann ich keinen Betrug sehen.
Wäre man zur Zahlung verpflichtet?
Ja, da man die Behandlungen in Anspruch genommen hat.
Kann man ggf. mit Hilfe durch die Ärztekammer bzw. die Privatkasse rechnen?
Meiner Meinung nach nein.
Einen Rechtsstreit möchte man vermeiden.
Das ist auch gut so, da hätte man nicht viel zu gewinnen.
Hat dieser Privatpatient den Überblick über die Anzahl der durchgeführten Behandlungen verloren ?
Wenn man z.B. 10 Behandlungen verschrieben bekommt,
sollte man diese natürlich auch kontrollieren.
Dann kann man später nicht behaupten, dass nur andere die Fehler begangen haben.