Rechnung für Lieferung nach Dänemark

hallo,

wenn man keine ahnung von auslandsgeschäften hat, aber ausnahmsweise eine lieferung nach dänemark macht, was ist dann bei der rg.-stellung zu beachten?

  • mwst. wird ja wohl keine berechnet, aber muss da ein bestimmter zusatz auf die rg.?

  • muss die zoll-nr. drauf?

vielen dank für eure hilfe!

oli

Hallo,

da Dänemark in der EU ist…

  • mwst. wird ja wohl keine berechnet, aber muss da ein
    bestimmter zusatz auf die rg.?

Mehrwertsteuer wird grundsätzlich SCHON berechnet!

Ausnahme: der Empfänger hat eine gültige internationale Ust-Identifikationsnummer.
Diese musst du aber erst beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis überprüfen lassen.

  • muss die zoll-nr. drauf?

Es gibt KEINE Zollformalitäten zu erledigen. Funzt genau wie wenn du innerhalb Deutschlands was verschickst.

Was anderes wär das, wenn du nach Norwegen oder in die Schweiz versenden würdest. Keine Mehrwertsteuer auszuweisen, dafür ab 1000 Euro Warenwert Zollanmeldung ausfüllen. Das ist immer sehr ätzend.

hallo oli,
die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • den Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers,
  • den Namen und Anschrift des Leistungsempfängers,
  • die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes, der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
  • den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung
  • das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung,
  • den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag, der gesondert auszuweisen ist, oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung,
  • die Steuernummer des Leistenden Unternehmers
  • Rechnungsnummer

wenn du den Gegenstand nach Dänemark lieferst,handelt es sich um eine „innergemeinschaftliche Lieferung“. Zu den o.g. Angaben mussen zusätzlich auf die Rechnung:

  • USt-IDNr. des leistenden Unternehmers (das bist du),
  • die USt-IDNr. des Leistungsempfängers (Rechnungsempfänger)
  • der Hinweis auf die Steuerfreiheit der innergemeischaftlichen Lieferung (also unten in der Rechnung einfügen " Die innergemeinschaftliche Lieferung ist steuerfrei"

Die Umsatzsteuer wird nicht berechnet wenn du die USt-IDNr. hast von Leistungsempfänger.
Außerdem bist du noch verpflichtet eine „Zusammenfassende Meldung“ zu erstellen wo du deine innergemeinschafliche Lieferungen aufzeichnest mit USt-IDNr. des Leistungsempfängers. Diese wird 1/4-jährlich abgegeben. Das wird aber normalerweise von deinem Steuerberater gemacht.

hallo,

wenn man keine ahnung von auslandsgeschäften hat, aber
ausnahmsweise eine lieferung nach dänemark macht, was ist dann
bei der rg.-stellung zu beachten?

  • mwst. wird ja wohl keine berechnet, aber muss da ein
    bestimmter zusatz auf die rg.?

  • muss die zoll-nr. drauf?

vielen dank für eure hilfe!

oli