Nach Auszug aus Wohnung nach korrekter Kündigung Rechnung erhalten für Renovation eines Zimmers, obwohl bis heute das Zimmer nicht renoviert wurde. Muss man trotzdem bezahlen?
Nach Auszug aus Wohnung nach korrekter Kündigung Rechnung
erhalten für Renovation eines Zimmers,
Wurde das Zimmer in einem Zustand hinterlassen, der eine Renovierung erforderlich machte, oder war es eine turnusmässige Renovierung lt. Mietvertrag?
Muss man trotzdem bezahlen?
Ja - nein - vielleicht - vielleicht auch ohne MwSt.
Hallo baschy,
dazu müsste man die Regelungen zu den Schönheitsreparaturen/ Renovierungen aus dem Mietvertrag kennen. Es gibt viele ungültige Klauseln, die einen Mieter vollständig von der Pflicht zu renovieren befreien.
florestino