Hallo Leute,
ich hab privat über e-bay ein Buch verkauft und jetzt möchte der Käufer dafür eine Rechnung.
Geht das überhaupt privat ? Was muss da drauf stehen ? Muss ich die MwSt ausweisen etc. ?
Etwas verwirrt (vielleicht liegt es auch an der Uhrzeit)
Marion
Hi Marion,
ich hab privat über e-bay ein Buch verkauft und jetzt möchte
der Käufer dafür eine Rechnung.
Geht alles!
Geht das überhaupt privat ? Was muss da drauf stehen ? Muss
ich die MwSt ausweisen etc. ?
Das natürlich nicht. Ich würde etwa folgendes schreiben:
„Hiermit bestätige ich, daß ich das Buch xyz an Herrn/Frau Soundso verkauft habe. Der Kauf erfolgte über das Internet-Auktionshaus ebay. Der Kaufpreis betrug x €.“
IMHO dürfte das genügen. Die Rechtsexperten (Ralf u.a.) können Dir aber sicher mehr sazu sagen.
MfG
Julia
Hallo,
der Käufer hat das Recht auf eine Quittung (nicht Rechnung!). MwSt darfst Du nicht ausweisen.
Hier ein Auszug aus dem oft zitierten AuktionsFAQ:
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Ich habe privat etwas versteigert. Nun will der Käufer eine Quittung. Muß ich ihm eine ausstellen?
Ja.
Auf Verlangen mußt Du dem Verkäufer ein schriftliches „Empfangsbekenntnis“ erteilen - also eine Quittung ausstellen (§ 368 BGB). Dies hat den Sinn, daß der Verkäufer einen Beweis dafür bekommt, daß Du das Geld auch erhalten hast. Ebenso könntest Du von ihm eine Quittung für den Erhalt der Ware verlangen.
Die Kosten für Quittung hat jeweils der Schuldner (also der Käufer, wenn es um eine Quittung für die Bezahlung geht, bzw. der Verkäufer, wenn es sich um die Warenübergabe handelt) zu tragen und auch vorzuschießen (§ 369 BGB). Zu den Kosten gehören allerdings nur die tatsächlichen Kosten wie Papier, Tinte oder zusätzliches Porto, nicht jedoch die Arbeitszeit … Also ein paar Cent, auf die man eigentlich auch verzichten kann.
Eine Quittung muß schriftlich erteilt werden, also muß sie per Hand unterschrieben werden. Eine (unsignierte) E-Mail reicht daher nicht aus. Für ein „Empfangsbekenntnis“ muß man sich keinen Quittungsblock kaufen, es reicht auch ein kleiner selbstaufgesetzer Text - folgende Angaben sollten hinein: Dein Name, Deine Anschrift, Name und Anschrift des Käufers, die Kaufsache, der Kaufpreis und der Hinweis, daß Du diesen Betrag erhalten hast. Evtl. noch das Datum vermerken und unterschreiben.
Eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kannst Du als Privatperson nicht ausstellen, da Du ja auch keine Mehrwertsteuer abführst. (Natürlich dürftest Du „0% MwSt: 0 EUR“ auf Deine Rechnung schreiben, aber …
)
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Gruß,
Myriam
Hallo ihr beiden und danke erstmal,
eine Quittung also.
Ich vermute, der Käufer möchte die Ausgabe von der Steuer absetzen (es handelt sich um ein Fachbuch). Reicht dafür eine Quittung ?
Gruß
Marion, heute irgendwie nicht ganz da
Ich vermute, der Käufer möchte die Ausgabe von der Steuer
absetzen (es handelt sich um ein Fachbuch). Reicht dafür eine
Quittung ?
Vermutlich. Wichtig ist es, dass der Buchtitel/Autor drauf steht. Ich werde meine Steuerbiene mal befragen.
Gruß,
Myriam
moin marion,
es ist so - wie andere schreiber schon vermuteten - dass eine quittung steuerlich absetzbar ist. sollte man nicht einmal eine quittung bekommen, dann geht es sogar, dass du die ausgedruckte ebay-kaufabwicklung + die dazugehoerige ueberweisung als quittungsersatz anerkannt bekommst.
gruss
kuddel