Rechnung für Rauchmelder bezahlen?

Hallo TM,

vielen Dank für die Blumen ;o)

In dem Moment als ich den Beitrag abschickte, wurde mir schlagartig klar, dass ich das besser hätte ausdrücken sollen.

Er kann diese Wartungskosten auch als
Betriebskosten auf den Mieter umlegen.

auch wenn dies nicht explizit im Mietvertrag vereinbart ist?
(Was bei einer neuen Verordnung/Pflicht ja eher
unwahrscheinlich, weil nicht voraussehbar wäre.)

Kommt darauf an. Bei neuen Verträgen müssen Rauchmelder als sonstige Betriebskosten im Mietvertrag aufgeführt werden, bei Bestandswohnungen reicht je nach Begründung der Maßnahme (als Modernisierung) oder wenn Mehrbelastungsklausel im MV vorhanden, oder Verweis auf die Betiebskostenverordnung im MV /t/treppenhausreinigung-muss-man-dafuer-zahlen/49471…

Was aber dann auch passieren an was ich gar nicht dachte…das Anbringen von Rauchmeldern stellt eine Verbesserung der Wohnqualität dar also eine Modernisierung deren Kosten der VM zu 11% (als Mieterhöhung) auf den Mieter umlegen darf
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html

Das und mehr steht alles hier: (auch wenn der Untertitel vielleicht etwas irreführend ist, da bundeslandabhängig)
http://berger24.com/baseportal/news/artikel&Id==1219

Gruß
Maja

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