Rechnung für Reinigungskosten 'nach' Auszug

Guten Abend!

mich wurmt das folgende Szenario:

Der Mieter hat seinen Mietvertrag ordentlich gekündigt.
Bei der Schlüsselübergabe wurden Mängel festgestellt, worüber nur gesprochen und genörgelt wurde. Ein Übergabeprotokoll gab es in diesem Szenario leider nicht. Nun erhält der EX-Mieter nach ca. 4 Monaten die Jahresabrechnung 09. Beigefügt eine eigenständig vom Vermieter erstellte Kalkulation über die Reinigungskosten, welche mit einem Stundensatz von 15,- angegeben sind. Die angeblichen Erneuerungen im Bad, wurden nicht berechnet. Den Rechnungsbetrag, hat der Vermieter mit dem Restguthaben aus den Nebenkosten des vorjahres verrechnet und verlangt nun eine Zahlung der Differenz. Die Kaution wurde bereits bei der Übergabe zurückgezahlt.

Frage: Muss der Vermieter für die Kosten aufkommen? Wie ist die Rechtslage in einem solchen Fall?

Freue mich auf Euer Feedback!

Viele Grüße

Hallo Daniel,

das fehlende Übergabeprotokoll wirkt sich hier eher negativ für den Vermieter aus, da er ja nun auch noch alle Mängel beseitigt hat.

Ohne Protokoll dürfte er es schwer haben, seine Ansprüche zu begründen, zumal er sich dann ja wohl auch keine Nachberechnung vorbehalten hat. Hat er bei der „Nörgelei“ denn wenigstens angeboten, dass der Mieter das nachbessern kann? Sonst stehen seine Chancen bei Null.

Gruß!

Horst

Hallo,

nach geltender Rechtslage ist eine Wohnung besenrein zurückzugeben, also ausgefegt bzw. gestaubsaugt. Bei keiner der Wohnungen, die ich bisher bewohnt habe, hat das zu erledigen mehr als eine Stunde in Anspruch genommen. Alles, was darüber hinaus geht, steht dem Vermieter als vom Mieter zu zahlende Leistung nicht zu.

Außerdem werden hier auch steuerrechtliche Aspekte berührt. (Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungsarbeiten sind bekanntlich steuerlich absetzbar.)

Gruß
smalbop

Hallo Horst,

vielen Dank für Dein Feedback! Direkt angeboten hat es der Vermieter in diesem Falle nicht. Ob eine Putzfrau für die Reinigung der Dusche 5h benötigt, die der Vermieter kalkuliert hat, ist auch sehr fraglich.

Wie sollte der Mieter reagieren?

Viele Grüße
Daniel

Hallo Daniel,

einfach kalkulieren darf der Vermieter sowieso nicht. Selbst wenn er also berechtigterweise Ansprüche stellen würde, so müsste er natürlich die Kosten belegen können.

Da aber die Forderung so nicht berechtigt zu sein scheint, sollte der Mieter ihr klar widersprechen.

Gruß!

Horst

Hallo Smalbop,

vielen Dank fürs Feedback. D.h. der VM darf gar keine Reinigungskosten geltend machen?! Wie sieht es denn aus, wenn bspw. die Dusche erneuert werden musste, dürfte der VM dies in Rechnung stellen?

Im MV stand zum einen die unwirksame Klausel, dass die Wohnung alle x Jahre zu renovieren sei. Und noch mal ein extra part > wie Wohnung sei in einem renovierten Zustand zu übergeben.

Gruß Daniel

Hallo Horst,

und könnte der VM nun verlangen, dass die Erneuerungen im Bad (Duschkabine + Waschbecken) vom EX-Mieter getragen werden? Was bisher nicht der Fall ist, aber könnte ja noch passieren…

Viele Grüße

Hallo, Nein kann er nicht. Es ist Eigentum des VM und der Mieter hat diese Dinge für die Zeit gemietet. Für Instandhaltung und Sanierung ist der VM zuständig. Gruß

Hallo Daniel,

vielen Dank fürs Feedback. D.h. der VM darf gar keine
Reinigungskosten geltend machen?!

Nein, das habe ich nicht gesagt. Er darf Reinigungskosten geltend machen in dem Rahmen, wie sie vernünftigerweise anfallen können, wenn der Mieter selbst nicht besenrein übergibt. Aber wie ich schrieb, kann da schwerlich eine Summe zusammen kommen, über die sich zu streiten lohnt.

Wie sieht es denn aus, wenn
bspw. die Dusche erneuert werden musste, dürfte der VM dies in
Rechnung stellen?

Wenn die Mietsache (hier: Dusche) in einem über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehenden Umfang abgenutzt wurde, dann schon. Aber auch dann nicht als „Reinigungskosten“.

Im MV stand zum einen die unwirksame Klausel, dass die Wohnung
alle x Jahre zu renovieren sei. Und noch mal ein extra part >
wie Wohnung sei in einem renovierten Zustand zu übergeben.

Die erste Klausel ist so wie zitiert unwirksam, bei der zweiten bin ich mir da nicht so sicher.

Gruß
smalbop

Hallo,

Nein kann er nicht. Es ist Eigentum des VM und der
Mieter hat diese Dinge für die Zeit gemietet. Für
Instandhaltung und Sanierung ist der VM zuständig.

Blödsinn. Seit wann gehen Schäden durch den Mieter automatisch zu Lasten des Vermieters?
Es kommt schon noch drauf an, ob es sich um normale Abnutzung handelt oder nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

Gut, die Dusche hätte vom Mieter besser gepflegt werden sollen.