Rechnung für Schweiz / wohin in USt.-Voranmeldung?

Hallo zusammen, ich bin mir bei diesem Thema unsicher deswegen frage ich Euch: Es geht um ein Nebengewerbe für Übersetzungen. Arbeit mit MWSt. Es wurde eine Übersetzung für eine Firma aus der Schweiz gemacht. Also „sonstige Leistung“. Die Rechnung wurde ohne Mehrwertsteuer erstellt.

Wo ist diese Einnahme in der Ust.-Voranmeldung einzutragen? Bei welchem Kapitel?

Ich denke es ist entweder
Kennziffer 45: Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)
oder
Kennziffer: 48 Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG - Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
Welche ist es?
Bitte nur die die wirklich eine Ahnung haben…:smile: Danke!

Ich denke es ist entweder
Kennziffer 45: Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im
Inland)
oder
Kennziffer: 48 Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG -
Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
Welche ist es?

Keine von beiden.
Der Umsatz ist schliesslich nicht nach § 4 UStG steuerfrei, oder?
Es handelt sich um eine sog. Katalogleistung, Ort der sonstigen Leistung ist die Schweiz. Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, ich hoffe das wurde auf der Rechnung deutlich gemacht.
Daher KZ 60.

Bitte nur die die wirklich eine Ahnung haben…:smile: Danke!

Diese Forderung in einem öffentlichen Forum ist schon ganz schön dreist, woher willst Du wissen, ob der, der Antwortet wirklich Ahnung hat, oder sich einfach nur gut irgendwas aus den Fingern saugen kann? Wie willst Du zB meine Antwort auf Richtigkeit überprüfen, wenn Du selbst keinerlei Ahnung hast!?

Ich denke es ist entweder
Kennziffer 45: Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im
Inland)
oder
Kennziffer: 48 Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG -
Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
Welche ist es?

Keine von beiden.
Der Umsatz ist schliesslich nicht nach § 4 UStG steuerfrei,
oder?
Es handelt sich um eine sog. Katalogleistung, Ort der
sonstigen Leistung ist die Schweiz. Übergang der
Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, ich hoffe
das wurde auf der Rechnung deutlich gemacht.
Daher KZ 60.

Der Steuerberater den ich heute gefragt habe sagt aber dass es KZ 48 ist. KZ60 wäre es wenn die Person von dem man spricht der Leistungsempfänger wäre. Er ist aber der Leistungserbringer.

Bitte nur die die wirklich eine Ahnung haben…:smile: Danke!

Diese Forderung in einem öffentlichen Forum ist schon ganz
schön dreist, woher willst Du wissen, ob der, der Antwortet
wirklich Ahnung hat, oder sich einfach nur gut irgendwas aus
den Fingern saugen kann? Wie willst Du zB meine Antwort auf
Richtigkeit überprüfen, wenn Du selbst keinerlei Ahnung hast!?

Erstens habe ich nicht gesagt dass ich KEINE ahnung habe, nur dass ich mir nicht sicher bin…:smile:
Und die „Forderung“ kommt deswegen weil viele leider folgendermaßen antworten „Ich weiß es nicht genau aber ich denke dass…“
Solche Antworten wollte ich schon im Vorab vermeiden.

Der Steuerberater den ich heute gefragt habe sagt aber dass es
KZ 48 ist.

48??? Steuerfrei? Dann hast Du dem oder dem Forum hier Informationen vorenthalten.

KZ60 wäre es wenn die Person von dem man spricht
der Leistungsempfänger wäre. Er ist aber der
Leistungserbringer.

Deswegen heisst das Feld auch „Umsätze…“, klar…
Beim LeistungsEMPFÄNGER wäre es KZ 52.

Erstens habe ich nicht gesagt dass ich KEINE ahnung habe, nur
dass ich mir nicht sicher bin…:smile:

Du hast aber bewiesen dass Du keine Ahnung hast, sorry…