Rechnung für Umzug nach erfolgter Barzahlung nicht erhalten. Umzugsunternehmen reagiert nicht

Für einen vor fünf Monaten durchgeführten Umzug durch Unternehmen X, der bar bezahlt wurde, wurde noch keine Rechnung erhalten. Vor dem Umzug wurde mit dem Unternehmen per Email ein Preis festgehalten, der auf Bitten des Umzugsunternehmens hin, nach durchgeführtem Umzug bar beglichen wurde.
Zuvor wurde durch den Auftraggeber der Wunsch geäußert nach Rechnungsbegleich eine Quittung zu erhalten. Auf Anfragen per E-Mail, wann die Rechnung endlich eingeht, reagiert das Unternehmen nicht.
Es besteht nun der Verdacht, dass das Unternehmen den in bar erhaltenen Betrag nicht steuerlich geltend gemacht hat, da dieses trotz Aufforderung keine Quittung ausgestellt hat.
Wie ist am besten vorzugehen? Sollte das Unternehmen angezeigt werden? Wo ist eine Anzeige zu erstatten?

Hallo!

Quittung gibts bei Geldübergabe S O F O R T.   Sonst gibts keine Geldübergabe.

Einfacher Grundsatz, galt und gilt schon immer.

Warum weicht man davon ab ?

Und jetzt im Nachhinein will man dem Unternehmen ans Bein pissen ?

Weiß nicht mal wer für Steuern in Deutschland zuständig ist ?  Nennt sich Finanzamt.
Nie gehört, hat man auch sonst nie etwas mit zu tun.

MfG
duck313

Hallo
Ich würde zunächst bei der Verbraucherzentrale in Deiner Nähe anrufen und die ganze Sache schildern . Die werden das entweder weiterleiten oder eine Vorgehensweise vorschlagen .
viele Grüße  noro