Hallo,
eine Beitragsrechnung von einem e.V. im Zweckbetrieb (keine Umsatzsteuer) muss wohl wie alle Rechnungen eindeutig identifizierbar sein. Reicht für diese eindeutige Identifikation auch die Mitgliedernummer aus?
Die gleiche Frage noch einmal etwas grundsätzlicher. Das UStG fordert eine eindeutige Identifikation der ausgestellten Rechnungen. Anderseits hört man immer wieder davon, dass die Rechnungen lückenlos nummeriert sein sollen. Letzteres geht aber über die eindeutige Identifikation hinaus, denn eine eindeutige Identifikation besteht ja auch, wenn man das Rechnungsdatum und eine angehängte tägliche Zählnummer als Rechnungsnummer wählt! (Beispiel: 14-3-2012-7 für die 7. Rechnung am 14. März 2012).
Schon jetzt Dankeschön für die Antwort!
Jörn