Hallo!
Meine Frage ist etwas verzwickt: vor zwei Wochen habe ich meine Wohnungstür zugezogen, der Schlüssel steckte von innen und ich musste einen Schlüsseldienst rufen (Wochentag, 9 Uhr morgens). Im Internet habe ich einen Anbieter gefunden, der günstig erschien, ich habe angerufen und er sprach von einer Betriebskostenpauschale von einmalig 39,90 und 19.90 für jede angefangenen 15 Minuten Arbeitszeit. Ich hatte gleich ein schlechtes Gefühl, aber in so einer Situation ist man um jede Hilfe froh. Auf meine Nachfrage zu den ungefähren Endkosten hin, konnte er mir nichts sagen, aber in der Regel dauern Türöffnungen ja nur ca. 2 Minuten. Er sprach relativ schnell und es kam mir doch etwas unseriös vor (wie gesagt, ich weiß, sehr unvorsichtig, aber in einer Stresssituation evtl. verständlich). Ich bestellte ihn und 20 Minuten später kam ein Handwerker, der mich fragte, warum ich nicht zu einem normalen Schlüsseldienst (in meiner Nähe vorhanden und es war ja normale Ladenöffnungszeit) gegangen wäre. Meine Antwort: ich wollte Kosten sparen. Seine Antwort: Bei mir sind Sie bereits jetzt bei 170 EUR (!!!). Daraufhin habe ich ihm gesagt, er könne direkt wieder gehen, weil das nicht den Absprachen des Telefonats entspricht. Ich habe nichts unterschrieben, auf der Rechnung ist außerdem mein Name falsch geschrieben (falls das wichtig ist) und wie gesagt habe ich an sich keine Dienstleistung entgegengenommen, bis auf die Anfahrt. Diese soll ich jetzt mit insgesamt 102 EUR Kosten begleichen. Dazu kam jetzt ein Schreiben. Keine Aufstellung der Einzelleistungen, lediglich ein Hinweis auf die „Arbeitszeiten“ - Rufen des Notdienstes um 9:18 und Absage des Auftrags um 9:39. Für 21 Minuten, in denen nur eine Anfahrt geschehen ist, soll ich jetzt 102,70 EUR bezahlen. Dazu der Hinweis, dass sie mir mit einer Einsatzpauschale aus Kulanzgründen entgegenkämen. Wirksam sei die Auftragserteilung nach §127 (2) des BGB und §130 BGB. Außerdem der Zusatz: Nach §162 (1) BGB verbunden mit §160 BGB ist der Schlüsseldiensteinsatz wie unten aufgeführt zu begleichen. Sollte der Einsatz aus Gründen von §§ 118 bis 120 BGB angefochten werden, tritt § 122 BGB in Kraft".
Ich habe nicht vor, zu bezahlen. Wäre allerdings sehr dankbar um Tipps zur Rechtfertigung meiner Zahlungsverweigerung im Falle von Folgemahnungen etc.
Vielen Dank allen Experten bereit im Voraus!