5 Jahre später schickt er ans Krankenhaus eine Fax und eine Mail mit der Bitte um Behandlungsunterlagen.
Man schickt ihm die Unterlagen und berechnet 15 Seiten a 0,50 = 7,50 € sowie Porto = 1,45 € zzgl. 19% MwSt. = 1,70 €. Insgesamt 10,65 €.
Klar, der gesamte Preis ist nicht hoch genug um das Ganze dramatisch zu nehmen, allerdings hält der Patient sowohl den Preis für eine Seite für eine Frechheit als auch dass man ihm überhaupt etwas berechnet ohne ihn vorher zu informieren, dass diese Dienstleistung überhaupt etwas kosten würde.
Muss man die Rechnung trotzdem zahlen und wenn nicht, was ist die rechtliche Grundlage dafür?
Nicht trotzdem, sondern überhaupt.
Kennst Du " Wer bestellt zahlt ?".
Und darf man etwa davon ausgehen, die Anfertigung von Unterlagen ist kostenlos oder bedürfte wegen der Ausnahme einer Kostenforderung einem vorherigen Hinweis an den Besteller „Achtung, kostet was“ ?
Nein.
Die Kosten sind üblich und angemessen.
Anm.
Sie decken sicherlich nicht mal den Verwaltungsaufwand den der Mitarbeiter dort hatte, die Unterlagen rauszusuchen und zu kopieren. Selbst wenn das schon alles digital vorläge und „nur“ ausgedruckt werden müsste.
Ein Hinweis für den Fragesteller: So sehr ich den Austausch hier selber auch schätze, eine Googleabfrage „Kostenerstattung Behandlungsunterlagen“ liefert solche Ergebnisse schneller als eine Anfrage bei WWW
Das war auch gar nicht gefragt und auch nicht das Problem.
Es ging einzig um die für den TO „überraschende“ Kostennote und deren Zulässigkeit.
Überhaupt zu denken, dass so etwas kostenlos sei, ist schon etwas wirklichkeitsfremd.