Rechnung für sich selbst erstellen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Person A ist selbständig und braucht von Unternehmer X Rechnungen für bezahlte Leistungen um sie von der Steuer abzusetzen.
Unternehmer X hat aber nur Quittungen ausgestellt. Unternehmer X behauptet das reicht und Person A hat keine Lust dafür einen Anwalt einzuschalten.
Deshalb fertigt Person A für sich selbst aus den Quittungen eine Rechnung an.
Den Namen und alle Angaben hat Person A aus dem Internet Impressum des Unternehmers, und die Geldsumme stimmt auch mit der Quittung überein.
Hat A eine Urkundenfälschung begangen?
Danke für Ihre Hilfe !
(Fall ist fiktiv)

Das ist völliger Blödsinn, denn der Betriebsausgabenabzug ist nicht an das Vorliegen einer Rechnung geknüpft. Glaubt mir zwar wieder keiner, aber ist so.

Eine ordnungsgemäße Rechnung hat aus steuerlicher Sicht eigentlich nur Bedeutung beim Vorsteuerabzug. Bei Kleinbeträgen würde dafür jedoch die Quittung reichen, wenn sie bestimmte Mindestangaben enthält.

Wenn der A die Rechnung fälscht, dann begeht er nicht nur Urkundenfälschung, sondern auch, wenn er aufgrund der gefälschten Rechnung Vorsteuern zieht, Steuerhinterziehung.

Duerfte man einen Eigenbeleg erstellen, mit den Daten und der Quittung als Beweis?

Den braucht man nicht, wenn man die Quittung hat.

Worum geht es genau?
Abzug als Vorsteuer bei der Umsatzsteuerberechnung?

Aber egal: Du begehst mindestens eine Urkundenfälschung.

Am Rand noch dazu:

Bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € kann man mit den meisten Quittungen sogar noch einen hübschen Vorsteuerabzug vornehmen, falls sie nicht völlig geschlampert sind.

Schöne Grüße

MM

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