Rechnung Gartenbaufirma

Lieber Experte,

wir hatten eine Gartenbaufirma mit der Begradigung unserer Einfahrt beauftragt (war leicht abgesenkt). Die Arbeiten wurden korrekt ausgeführt. Die Firma war zu folgenden Zeiten bei uns am arebiten: 8-11.30 Uhr, 12-12.20 Uhr und 13.40-14.30 Uhr. Dies ergibt 4 Std. 40 Minuten x 2 Arbeiter= 9 Std. 20 Minuten. Wir haben nun eine Rechnung über 16 Arbeitsstunden bekommen (inkl. Fahrtzeit und Rüstzeit). Die Fahrtzeit zu der Firma benötigt von uns aus 21 Minuten, an Material wurde etwas Schotter und Split benötigt (Fläche betrug ca. 16 m²). Um 11.30 Uhr war das Pflaster vollständig wieder verlegt. Die Arbeiter fuhren nach Ihre Mittagspause zusammen noch Split holen, es war aber vorher bekannt, dass dieser benötigt wurde. Hierfür wurden uns dann fast 3 Stunden Arbeitszeit (1,5 Szd./Mann) in Rechnung gestellt. Ich halte diese Rechnung für nicht korrekt. Wie sieht es rechtlich aus. Die Arbeitszeiten vor Ort können durch meine Frau bezeugt werden.

Hallo,
Grundsätzlich gilt, daß derjenige der eine Forderung erhebt auch die Beweisführung, daß diese berechtigt ist, erbringen muß.

  1. Gibt es einen Kostenvoranschlag, wenn ja um wieviel % wurde der überschritten?
  2. Hat die Gartenbaufirma euch Regieberichte vorgelegt, wenn ja wurde die von deiner Frau ab- bzw. gegengezeichnet?
  3. Falls nicht, der Gartenbaufirma mitteilen, daß die Rechnung überhöht ist und erst mal nicht beglichen wird.
  4. Versuchen Einigung zu erzielen, da bei der von mir vermuteten Rechnungssumme ein Rechtsstreit nicht lohnt. In der Regel wird da Halbe / Halbe gemacht.
  5. Evtl. andere Gartenbaufirma um Angebotserstellung bitten, so daß man durchschnittl. Vergleichswerte bezügl. Ausführungsdauer hat.
    Hoff ich konnte helfen.
    LG aus Bayern
    Hedi

Hallo,
grundsätzlich muß derjenige der eine Forderung erhebt, die Beweisführung erbringen, daß diese auch berechtigt ist.

  1. Gibt es einen Kostenvoranschlag, wenn ja um wieviel % wurde der überschritten?
  2. Hat deine Frau Regieberichte ab- bzw. gegengezeichnet?
  3. Wenn nein, der Fa. mitteilen, daß die Rechnung überhöht ist und erst mal nicht bezahlt wir.
  4. Versuchen Einigung zu erzielen. Bei der von mir vermuteten Rechnungssumme lohnt Rechtsstreit nicht. Wird wohl auf Halbe / Halbe hinauslaufen.
  5. Evtl. andere Gartenbaufirma um Angebotserstellung bitten, so daß Vergleichswerte bzgl. Arbeitslohn und -dauer vorliegt. An Handwerkskammer wenden.
    Hoff ich konnte helfen.
    LG aus Bayern
    Hedi

Hallo bin zwar kein ausgewiesener Experte.
Aber lass Dir doch die unterschriebenen Stundenzettel zeigen. Wenn Ihr sie unterschrieben habt, habt Ihr rechtlcih keine Chance und könnt nur versuchen mit ihm das gütlich zu klären.
Ich würde das Gespräch vor Ort mit der Firma suchen.

Hallo HaKaJo,

zu Ihrer Frage würde ich - allerdings „ohne Gewähr“ - Folgendes sagen:

An Arbeitszeit kann normalerweise nur berechnet werden, was tatsächlich geleistet wurde. Aufrunden wird üblicherweise allenfalls auf die nächste volle Viertelstunde als zulässig angesehen, also bei den von Ihnen angegebenen Zeiten auf 9 Std. 30 Min… Ähnliches gilt meines Wissens nach auch für die Fahrtzeiten. Problematisch ist die Position „Rüstzeit“, weil man da als Kunde nur schwer nachweisen kann, wie lange die Handwerker tatsächlich für ihre Vorbereitungen gebraucht haben, weil die ja i.d.R. im Betrieb stattfinden.

Die „Sonderfahrt“ zum Holen des Splits halte ich, wenn vorher tatsächlich besprochen war, dass das Material benötigt würde, für nicht gesondert abrechenbar. Wurde Material vergessen, kann das nicht zu Lasten des Kunden gehen. Etwas anderes wäre es, wenn z.B. unerwartet deutlich mehr Material gebraucht wurde.

Alle diese Punkte können aber wieder ganz anders aussehen, wenn der Handwerksbetrieb sie in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anders geregelt hat UND Ihnen diese vor Auftragsabteilung zur Verfügung gestellt wurden oder zumindest deutlich darauf hingewiesen wurde, dass es solche AGB gibt (z.B. auf einem schriftlichen Auftragszettel) und Sie ohne weiteres Einblick hätten nehmen können.

Ich würde in Ihrem Fall, den Handwerker nochmal explizit auf die Ihrer Meinung nach falsch berechneten Zeiten hinweisen. Oft lässt sich in einem offenen Gespräch noch einiges klären. Falls nicht, würde ich den gerechtfertigten Teil (also die tatsächlich bzw. moderat (Viertelstunden) aufgerundeten Stunden) zahlen und zwar mit einer ausdrücklichen Erläuterung, wie Sie auf „Ihren“ Preis kommen (Berechnung). Das ganze wegen der Nachweisbarkeit am besten per Einschreiben mit Rückschein. Dann kann der Handwerker sich überlegen, ob er den Rest tatsächlich per Klage durchsetzen will.

Aber bitte: es handelt sich hier wirklich nur um eine persönliche Einschätzung!!! Bevor Sie sich auf einen ggf. kostenbelasteten Prozess einlassen, sollten Sie sich vielleicht lieber noch von eine Anwalt intensiver beraten lassen!

Servus

ich würde diese Rechnung der firma vorhalten und dann nur den errechneten Betrag bezahlen. Wenn die Firma mehr will, soll sie den Differenzbetrag einklagen.

Dies ist meine persönliche Meinung und stellt keinerlei Rechtsberatung dar.

Läßt sich schwer beurteilen, da steht dann Aussage gegen Aussage. Ich würde das mit der Gartenbaufirma direkt besprechen. Ein seriöses Unternehmen wird sich garantiert auf einen Kompromiss einlassen. Ansonsten wirkt die Drohung mit der (örtlichen) Presse manchmal Wunder…

Sorry da bin ich leider überfragt !
Zur Anfahrt kann ich aber soviel sagen dass der Monteur aus meinem Ort 2 Straßen weiter stets die Anfahrt draufsetzt aber nicht in Stunden gerechnet sondern als feste Summe.
Wie ein Schlüsseldienst zB auch und ich denke das ist sicherlich irgendwo gesetzlich geregelt.
Ob Sie für Mittagspausen auch aufkommen müssen denk ich aber eher nicht…
Und Sinnlosfahrten sind nicht Ihr Bier !
Es sei denn es passte nicht alles auf einen Hänger und es muss 2mal gefahren werden und da bin ich mir aber auch nicht sicher obs da nicht feste Preise gibt.
Streiten oder nicht das ist hier die Frage. Wenn Sie die Fa nicht nochmals nehmen möchten/müssen kann man es sicher anfechten oder erstmal im höflichen Ton erfragen wie sich das zusammensetzt weil Sie denken es ist nicht richtig so.
Vielleicht haben die Arbeiter andere Zeiten abgerechnet und der Chef kann gar nichts dafür ?
Erstmal klären ansonsten ist es eine Geldfrage. Erstens wie hoch der Verlust ist (ich kenn ja den Stundenlohn nicht) und die Sache wenn man verliert muss man bezahlen…
Ich hoffe es klärt sich friedlich !
schönen Tag

Wenn der Split vorher hätte problemlos besorgt werden können, scheint es eher ein Verschulden des Unternehmens zu sein, was m.E. nicht bzw. nur geringfügig weiterbelastet werden kann.
Ein Anruf beim Unternehmen sollte dies klarstellen können.

Hallo,

grundsätzlich wäre zu prüfen, ob es AGB´s der Fa. gibt.
Denn wenn da z.B. der Arbeitstag generell mit 8 Std. angegeben wird, sind die im Recht.
Auch bei Fahrt-/Rüstzeiten könnten da Regeln/Pauschalen enthalten sein.

Ansonsten würde ich die „Differenzen“ der Firma aufzeigen (höflich, schirftlich aber bestimmt).
Vielleicht lässt sich ja „noch reden“.
Ansonsten bliebe die „Drohung“ mit dem zuständigen Gewerbeamt bzw. der Handwerkskammer oder dem Verbraucherschutz bzw. Presse. (wirkt auch oft Wunder).

Vor einem evtl. rechtsstreit ggf. mit der Rechtsschutzversicherung (so vorhanden) sprechen, damit das finanzielle Risiko kalkulierbar ist

Ich hoffe, ich konnte helfen.

lg

Lumini

Es tut mir leid. In dieser Angelegenheit kann ich keine sachkundige Auskunft geben. Freundliche Grüße Kockrick

ich würde auf 12 Stunden runter handeln und Ruhe ist im Stall - der verklagt euch deswegen nicht und in Zukunft vorher pauschale fest machen

Hallo,
ob sich ein Rechtsstreit lohnt sollte man an Höhe der Rechnungssumme abwägen. Oder den Firmeninhaber nach Zustellung der Rechnung damit konfrontieren und mit Abzug von der Rechnung drohen.

Gruß