Rechnung Gaststätte Rückbuchung

Hallo,

nehmen wir mal an man bekommt eine Rechnung von einer Gaststätte nach einem großen Fest. Man überweist den Betrag sofort, aber nach 1 Tag ist dieser wieder auf dem Konto - er wurde rücküberwiesen.
Nachdem die Kontodaten per Telefon (mit dem Chef) nochmal abgeglichen wurden überweist man das Geld nochmal. Aber auch da: nach 3 Tagen wird das Geld rücküberwiesen. Beim 2. Telefonat sagt die Kellnerin, der Chef würde zurück rufen. Nach 1 Wochew hat er das aber immer noch nicht getan.

Was sind für diesen jemand nun die Pflichten? Beide male haben die Kontodaten gestimmt (jedenfalls hat das der Abgleich beim ersten Telefonat ergeben). Wie oft muss man das Spiel noch machen mit Überweisung - Rücküberweisung bzw. die Telefonate (die ja auch Geld kosten) ohne den Chef zu erreichen? Und ist diese Rechnung irgendwann verjährt, so nach dem Motto „selber Schuld, wenn die Gaststätte das Geld nicht haben will“?

Danke im voraus
Jessica

Naja wenn sich der Chef nach 3 Jahren noch nicht meldet, ist diese Forderung verjährt. Dann hast du das Recht auf Einrede der Verjährung und musst nicht zahlen. Solange bist du verplichtet dem Restaurant die offene Forderung zu bezahlen. Und wenn sie dir „falsche“ Daten geben heißt es noch lange nicht dass du nicht zahlen muss. Von daher würde ich warten bis das Restaurant sich bei dir meldet und dann das Geld persönlich gegen Quittung vorbeibringen keine Angst, du kommst mit der Zahlung nicht verzug sofern auf der Rechnung kein genaues Datum steht. sollte dort ein genaues Datum angegeben sein bis wann die Zahlung erfolgt sein sollte, würde ich das geld an dem besagten Tag beim Restaurant gg Quittung vorbeibringen.

Hallo,

Naja wenn sich der Chef nach 3 Jahren noch nicht meldet, ist
diese Forderung verjährt.

Das solltest Du nochmal genauer nachlesen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

nicht, dass die Rechnung nicht bezahlt werden möchte, aber die Feier war 200 km weit weg und einfach so hinfahren und bezahlen seh ich nicht ein.
Die Kontodaten wurden ja beim ersten Telefonat abgeklärt, um Irrtümer zu vermeiden, aber die Kontodaten wurden bestätigt. Wie falsch können die also sein?
Woran könnte es eigentlich liegen, wenn ein Betrag vom Begünstigten zurück gebucht wird?

Grüße
Jessica