damals im Jahr 2000, als die Ökosteuer noch die Gemüter bewegte und all sowas, hat eine gute Freundin von mir einen Vertrag für’s Fitness-Studio abgeschlossen (Laufzeit 2 Jahre). Diesen hat sie anderthalb Monate später aus gesundheitlichen Gründen ausserordentlich gekündigt, die entsprechende Bestätigung ist inzwischen leider verschollen (ich weiss, schlecht, aber so ist es eben).
Jetzt hat sie gerade aus heiterem Himmel eine Mahnung über 3 Jahre Mitgliedsgebühr (1500€) bekommen. Nicht mal von der ursprünglichen Fitnesskette, sondern einem Nachfolgeunternehmen.
Mal abgesehen von Kündigung suchen (die wahrscheinlich beim letzten Umzug den Weg alles Irdischen gegangen ist) - wie verhält man sich am besten? Ist es überhaupt gerechtfertigt, drei Jahre auf einmal ohne Vorwarnung zu mahnen? Und sie hatte damals wirklich gekündigt … wie kommt sie aus dem Schlamassel raus?
zunächst mal ist es natürlich zulässig den Betrag für die letzten 3 Jahre zu mahnen.
Aber ich würde mich mit denen mal in Verbindung setzen und denen die Situation schildern, sprich mitteilen, dass der Vertrag gekündigt war.
Wenn deren Buchführung nicht ganz so schlampig ist, sollten Sie die Unterlagenen dazu selbst bei sich finden.
Den Versuch werde ich auf jeden Fall als erste Amtshandlung morgen früh unternehmen. Nun ist das ja aber längst nicht mehr das damalige Vertragsunternehmen (Healthland), sondern so ein Nachfolger (Elixia). Ich rechne da mit keinem großen Entgegenkommen, zumal die Beweislage meiner Freundin ja eher dürftig aussieht.
Du solltest das nicht so düster sehen. Die Frage warum die erst nach drei Jahren feststellen, dass sie keine Zahlungseingänge haben, dürfte in einer Branche, die ziemlich geldgeil ist, einige Richter nachdenklich stimmen. Falls es jemals so weit kommt.
Wie lange Bestätigung aufheben?
Wie lange wäre ich denn verpflichtet, die ordnungsgemäße Kündigung nachzuweisen? Ich mein, wenn im ersten oder zweiten Jahr eine Mahnung gekommen wär, dann hätte die Freundin von mir den Schriftkram ja aus dem Ordner gezaubert, aber wenn ich Ende 2002 umziehe, hebe ich doch nicht eine offensichtlich erfolgreiche Fitness-Studio-Kündigung von Januar 2000 auf.