Rechnung Grabpflege

Kann eine Rechnung für jährliche Grabpflege gültig sein, wenn der Auftrag mündlich erfolgte, die Auftraggeberin nach 4 Jahren verstarb, und der neue Grabrechtsinhaber ohne Kenntnis dieses Vertrags dann erst nach weiteren 5 Jahren die Rechnung für insgesamt 8 Jahre Grabpflege erhält?

Wäre zu prüfen.

Zunächst ist zu prüfen, ob ein Vertrag bestanden hat. Dann ist zu prüfen, ob eine Rechtsnachfolge besteht und der Vertrag damit übergegangen ist. Dann ist zu prüfen, ob für Teile der abgerechneten Leistungen bereits Verjährung eingetreten ist.

Also kurz und knapp: die Rechnung kann „gültig“ sein, teilweise „gültig“ sein oder auch un- „gültig“ sein, je nachdem.

Mündlich ist übrigens kein Rechtsmangel, das könnte höchstens die Beweisführung erschweren.

Mit denen würde ich erst mal freundlich telefonieren und nachfragen, weshalb Du nun überraschenderweise eine Rechnung über 8 Jahre erhältst. Im Nachlass hast Du ja nix gefunden. Ist das Grab überhaupt gepflegt worden? Solln sie wie auch immer schriftlich belegen - Nachweise der Materialien und Arbeitszeit.
Also erst mal nicht grundsätzlich abweisend sein, aber schrecklich viel korrekterweise erforderliche Arbeit machen. LG Amokoma1