unser Hausverwalter hat seine Rechnung für die Verwaltungsarbeit geschickt. Er will, daß wir die Rechnung auf das Treuhandkonto der Eigentümergemeinschaft überweisen.
Da es jedoch eine Rechnung zugunsten des Hausverwalters ist meine ich, daß dieses Geld auch auf das Geschäftskonto der Verwaltungsfirma gehört und nicht auf das Treuhandkonto der Eigentümergemeinschaft (?).
Da liegst du richtig. Der Hsusverwalter muss für seine eigene Rechnungslegung schon ein eigenes Konto haben. Treuhand bedeutet ja die Verwahrung von Geldern und nicht das Geschäftskonto des Verwalters.
Hallo ???,
wenn der Hausverwalter das Treuhandkonto führt, kann er den Betrag ja anschließend auf das Hausverwalterkonto überweisen.
Leider sind in der Anfrage aber zu wenig Informationen enthalten um dies umfassend beurteielen zu können.
Mit bestem Gruß,
Roland W. Jansen
P.S. Schämt Ihr Euch eigentlich für Eure Anfragen oder warum unterschreibt kaum jemand seine Anfrage?!?