Rechnung her,sonst zahlen wir nicht

Fakten:

  • mein KFZ wurde beschädigt,ich absolut schuldlos
  • gegnerische Versicherung (HUK) angeschrieben wie es
    weitergeht
  • Kostenvoranschlg mittlerweile machen lassen (658,00 €)
  • wollen kein Geld direkt an mich zahlen,sondern
    a) Geld nur gegen Originalrechnung der Reparatur oder
    b) Geld direkt an KFZ-Werkstatt

gab es nicht mal ein Grundsatzurteil das die zahlen müssen
auf Basis des Gutachtens oder Kostenvoranschlages,egal ob
ich reparieren lasse oder nicht ?

Hallo Krüger,
richtig!
Die HUK versucht wieder das Recht zu ihren Gunsten zu verändern.
Wenn ein Gutachten vorliegt oder ein Kostenvoranschlag, dann muss die Versicherung zahlen. + Nutzungsausfall + Wertminderung.
Schreibe denen, dass Du das Geld bis zum … auf Deinem konto sehen möchtest. Anderfalls Du einen RA einschalten wirst… zu ihren Lasten.
Grüße
Raimund

Hallo Till,

als Geschädigter hast Du Anspruch auf Regulierung Deines Schadens nach Kostenvoranschlag, wobei Du Dir nach aktueller Rechtsprechung wohl gefallen lassen musst, dass die MWSt nicht erstattet wird, da diese nicht angefallen ist. Nachregulierung erfolgt, wenn Du nachweist (z. B. Bilder vor und nach) dass das Fahrzeug repariert worden ist.

Leihwagenkosten oder Nutzungsausfall werden nur erstattet, wenn tatsächlich eine Reparatur des Fahrzeuges vorgenommen wird.

Wertminderung wird nur gezahlt, wenn ein Gutachten erstellt worden ist und im Gutachten dies auch aufgeführt wurde. Doch Vorsicht, je nach Fahrzeugalter und Schadenhöhe, sollte auf ein Gutachten verzichtet werden.

Auch als Geschädigter bist Du, wie jeder Versicherte, zur Schadenminderung verpflichtet.

Gruß Norbert

Nachsatz zu Rechnung her,sonst zahlen wir nicht
Habe gerade noch ein wenig zu diesem Thema in den Seiten des Versicherungs-Journal (www.vjournal.de) gesucht und bin fündig geworden.

Einfach mal zur Kenntnis:

Regulativ gegen regelmäßige
Beitragserhöhung

Die HUK-Coburg will ab 29. April 2002 mit ihrem
„Schadenservice Plus“ bundesweit neue
Maßstäbe setzen.
An die Stelle der reinen Kostenerstattung nach
Autounfällen tritt der umfassende Service für den
Kunden. Bei der herkömmlichen Schadenregulierung
sind die klassischen Marktmechanismen von Angebot
und Nachfrage oft außer Kraft gesetzt.
„Wenn wir da nicht gegensteuern, müssten wir
regelmäßig die Beiträge erhöhen“, nennt
HUK-Vorstandssprecher Rolf-Peter Hoenen den
Grund. Bei „Schadenservice Plus“ handele es sich auf
keinen Fall „nur um eine Marketing-Maßnahme“.

Oase für überteuerte Produkte austrocknen

Nun will die Nummer Zwei der deutschen
Autoversicherer die Schadenversicherung als Oase für
den Absatz überteuerter Produkte und
Dienstleistungen austrocknen.
„Uns geht es nicht darum, die Rechte der Opfer zu
beschneiden, sondern den rasch steigenden Aufwand
für Mietwagen, Sachverständige und Rechtsanwälte in
vertretbarem Rahmen zu halten“, sagte Hoenen bei der
Vorstellung des neuen Service-Konzeptes in Berlin.
Die Offensive wurde von langer Hand vorbereitet.
Zweijährige Tests in Berlin, Bonn und Duisburg
brachten gute Akzeptanz bei den Unfallgeschädigten.
Statt der üblichen Regulierung in Form eines
Geldbetrages wurden die Opfer, darunter zu 40
Prozent Geschädigte von HUK-versicherten
Autofahrern, ohne zusätzliche Kosten intensiv betreut.

Der Service in der Praxis

In der Praxis sieht das wie folgt aus: Der Geschädigte
meldet seinen Schaden in der
HUK-Schadenaußenstelle. Die Service-Nummer lautet
01805 / 485 445 33. Die Ziffern nach der Vorwahl
lassen sich leicht merken, denn sie entsprechen auf
der Telefon-Tastatur der Wortkombination „HukHilfe“.
Der Schadenexperte unterbreitet ein Angebot für den
Schadenservice, das auch Informationen über
Ansprüche wie Wertminderung oder Nutzungsausfall
enthält.
Anschließend kann der Geschädigte entscheiden, ob
er den Schadenservice in Anspruch nehmen möchte
oder der herkömmlichen Regulierung den Vorzug gibt.
Falls er den Service wünscht, organisiert der
Sachbearbeiter die komplette Schadenabwicklung:
· Er kümmert sich um eine Feststellung des
Schadens und verständigt die nächstgelegene
Partnerwerkstatt.
· Anschließend wird das beschädigte Fahrzeug
abgeholt und – soweit gewünscht – ein
Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.
· Der Werkstattmeister dokumentiert den Schaden
mit einer Digitalkamera und übermittelt die Fotos
zusammen mit einer Schadenkalkulation
elektronisch an die HUK-Coburg.
· Der Schadenexperte prüft die Kalkulation und
erteilt binnen zwei Stunden die Reparaturfreigabe.
· Das Auto wird innen und außen gereinigt.
· Nach der Reparatur wird das Auto zurückgebracht
und der Ersatzwagen wieder mitgenommen.
Die Reparatur-Qualität werde ständig von
unabhängigen Gutachtern der DEKRA überprüft und
von der HUK-Coburg mit zweijähriger Garantie
untermauert. Unterm Strich werden dem Geschädigten
alle Unannehmlichkeiten, die ein Unfall mit sich bringt,
abgenommen.

Riesiges Einsparpotenzial

Der Service verursacht bei den Geschädigten keine
Zusatzkosten. Für das Unternehmen rechne sich der
zusätzliche Aufwand ebenfalls, weil deutlich weniger
überhöhte Unfallkosten berechnet würden.
„Wer jährliche eine Million Schäden reguliert, weiß
natürlich besser, was ein Mietwagen kosten darf, als
ein Autofahrer, der nach der Statistik nur alle zwölf bis
dreizehn Jahre Opfer eines Verkehrsunfalls wird“,
bringt es Hoenen auf den Punkt.

Ein Dorn im Auge

Ein Dorn im Auge sind ihm vor allem unnötige
Aufwendungen für Rechtsanwaltskosten.
Sachverständige und Mietfahrzeuge – 95 Prozent aller
Kfz-Haftpflichtfälle würden problemlos reguliert. Diese
Aufwendungen, die nicht unmittelbar den
Geschädigten zu Gute kämen und nur den Beitrag in
die Höhe trieben, machten rund 15 Prozent der
Schadenzahlung aus.
Nach den Tests hat die HUK-Coburg beobachtet, dass
allein durch schnellere Reparatur und damit kürzere
Mietwagennutzung (samt Abrechnung zu
marktüblichem Tagessatz) die durchschnittliche
Schadenhöhe um 20 Prozent gesenkt werden kann.
Einsparpotenzial pro Jahr: 60 Millionen Euro.
Allerdings eigne sich der neue Service nicht für
Totalschäden und auch nicht für Bagatellschäden.