Hallo,
kann mir jemand von Euch sagen, um wieviele Prozent der einforderte Rechnungsbetrag als der Betrag vom Kostenvoranschlag sein darf! Gibt es hier gesetzliche Bestimmungen in D und A?
Herzlichen Dank für Antworten!
Eine schöne Vorweihnachtszeit
Annemarie