Der Gewährleistungseinbehalt verringert sich mit der Schlußrechnung auf 5%.
Ich hatte die Teilrechnung wie folgt eingegeben
1215 an 4400 22.041,18
1800 an 1215 22.041,18
Das ist aber meines erachtens falsch, da Gewährleistung und Nachlass nicht berücksichtigt sind. Es ist doch richtig, dass die Mwst auch für die Gewährleistung sofort abgeführt werden muss.
Guten Abend, leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, da ich aufgrund meiner Zwillinge schon seit Jahren nicht mehr in meinem Beruf gearbeitet habe. Eigentlich habe ich dies bei WWW angegeben. Ich drücke Ihnen ganz doll die Daumen, dass Ihnen weitergeholfen wird. Schönen Abend, Sandra
wohin eingegeben? Falls Du ein Buchungssystem hast, kann das stimmen. Setz allerdings voraus, dass z.B. an dem Erlöskonto die Steuerbuchung automatisch getätigt wird.
Der Betrag ist falsch. Die Umsatzsteuerpflicht entsteht bei der Leistungserbringung, d.h. zumindest den Einbehalt aus Gewährleistungsgründen musst Du darstellen, d.h. bleibt dann auf dem Debitor als offene Forderungen zu der Ursprungsrechnung stehen.
Im Normalfall werden auch die Nachlässe auf getrennten Konten ausgewiesen. Dies würde ich der Übersichtlichkeit halber auf jeden Fall machen.