Rechnung in der Schweiz

Hallo,

folgender Fall, zu dem ich nach wie vor noch keine klare Antwort gefunden habe:

Person A ist Student und jobbt nebenbei freiberuflich (unregelmäßige kleine Aufträge), d.h. er ist beim Finanzamt gemeldet und hat eine Steuernummer in Deutschland. Er ist Kleinunternehmer, hat es aber so geregelt, dass er in seinen Rechnungen MwSt mit berechnet und umgekehrt dafür aber auch wieder abziehen kann. Vom Studium aus macht er für 5 Monate ein Praktikum in der Schweiz, ist aber nicht fest angestellt, sondern arbeitet auf Rechnung. Wenn er nun eine Rechnung ausstellen will, wie läuft das genau? Normalerweise muss er ja die MwSt mit draufrechnen, doch der Prozentsatz in der Schweiz ist ja ein ganz anderer. Wie macht man das dann, bzw. muss man sie in diesem Fall überhaupt mit berechnen? Oder müsste er sich in der Schweiz beim Finanzamt melden? Da er aber so wenig im Jahr verdient (ca 4000 EUR), wäre er dann in der Schweiz wahrscheinlich gar nicht steuerpflichtig, oder? Und könnte also die Rechnung ohne MwSt ausschreiben?

Wäre es auch möglich, dass nicht er eine Rechnung schreibt, sondern sein Arbeitgeber ihm eine Gutschrift ausschreibt? Wie ist es dann mit den Steuern, kennt sich da jemand aus?

Ich wäre super dankbar, wenn mir jemand behilflich sein kann.

Viele Grüße,
Renée

Servus,

ob die Leistung in der CH oder in D der USt unterliegt, hängt von der Art der Leistung ab.

Was isses denn, was der Student in der CH tut? Und tut ers für einen Unternehmer oder für eine Privatperson?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

er ist im Bereich Grafikdesign tätig und arbeitet für eine Einzelperson, einen ebenfalls selbstständigen Grafikdesigner.

Viele Grüße

Sonstige Leistung an CH
Servus,

Ort der Leistung ist beim Grafikdesigner dort, wo er sein Unternehmen betreibt. Damit ist seine Leistung steuerbar und steuerpflichtig in D, er fakturiert 19% deutsche USt. Der Schweizer Auftraggeber kann im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens die bezahlte deutsche Vorsteuer erstatten lassen.

Ausnahmen:

Wenn die Leistung (unmittelbar) der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dient, ist der Ort der Leistung die CH, fakturiert wird ohne USt, der Leistungsempfänger schuldet die Schweizer Mehrwertsteuer.

Das gleiche gilt auch, wenn die Leistung (wesentlich) in der Überlassung der Nutzungsrechte an den Werken besteht.

Schöne Grüße

MM