Servus Anwar,
hier bin ich anderer Meinung: Der Übersetzer darf sich inhaltlich nicht in den ihm vorliegenden Text einmischen. Zu der von Dir angesprochenen USt-Problematik: Wenn im Original steht „umsatzsteuerfrei“, dann hat in der Übersetzung „exonéré de TVA“ oder „sans TVA“ zu stehen, auch wenn der Übersetzer zehnmal weiß, daß das falsch ist, weil es sich nicht um einen steuerfreien, sondern um einen nicht steuerbaren Umsatz („non assujetti à la TVA“) handelt.
Der Übersetzer braucht den ganzen Satz in diesem Fall nur, um das Verb richtig bestimmen zu können, dessen Bedetung vom Kontext abhängt. Sachlich/inhaltlich hat er im Text seines Auftrages nix verloren.
Dieser Tage ein interessantes Beispiel: In einem französisch-spanischen Kaufvertrag ist von einer Prüfung des Jahresabschlusses „hinsichtlich Buchhaltung, Bewertung, Handels- und Zivilrecht“ die Rede. Hier würde ich eine sachliche Einmischung insofern gelten lassen, weil diese Formulierung im Deutschen, wo es wg. deutschem Recht bloß eine Prüfung des Jahresabschlusses oder eben keine, aber keine halbe oder thematisch selektive oder sowas gibt. Das ist aber bereits schwer an der Grenze, und eher zu weit als zu wenig aus dem Fenster gelehnt.
Uns fehlt übrigens immer noch ein Vorschlag zur englischen Version. Wer mag gerne?
Schöne Grüße
MM