Hallo zusammen,
Beiträge zu Berufsverbänden kann man ja von der Steuer absetzen. Die Frage ist nun: Muss man sie im Jahr der Rechnungsstellung absetzen oder im Jahr für das man den Mitgliedsbeitrag gezahlt hat?
VG Stefan
Hallo zusammen,
Beiträge zu Berufsverbänden kann man ja von der Steuer absetzen. Die Frage ist nun: Muss man sie im Jahr der Rechnungsstellung absetzen oder im Jahr für das man den Mitgliedsbeitrag gezahlt hat?
VG Stefan
da das wohl keine Frage eines bilanzierenden Unternehmers ist, gilt
das Abflussprinzip: also Jahr der Zahlung!
E.
Beiträge zu Berufsverbänden kann man ja von der Steuer absetzen.
Wenn es sich um einen Arbeinehmer handelt, dann, wenn das Geld geflossen ist.