Rechnung ins Ausland als DJ

Hallo,
folgendes Beispiel:

Ein selbstständiger,deutscher DJ legt in Österreich für ein österreichisches Unternehmen(Veranstaltungsagentur) in einer Discothek auf. Es handelt sich also um eine sonstige Leistung, die im Ausland erbracht wird.

Wie sieht die Rechnung an das österreichische Unternehmen aus?
1.)mit oder ohne Umsatzsteuer?
2.)falls ohne Umsatzsteuer: welche Hinweise müssen auf der Rechnung dem Leistungsempfänger mitgeteilt werden? Gilt hier die Steuerschuldnerschaft des Empfängers?

Wie verhält es sich mit einer solchen Rechnung in ein Drittland, wie z.b. Schweiz?

Gruss & Danke

Servus,

Ein selbstständiger,deutscher DJ legt in Österreich für ein
österreichisches Unternehmen(Veranstaltungsagentur) in einer
Discothek auf. Es handelt sich also um eine sonstige Leistung,
die im Ausland erbracht wird.

Richtig. Ort der sonstigen Leistung gem § 3a Abs 2 Nr. 3a UStG in diesem Fall (Ausnahme) dort, wo der Unternehmer tätig wird. Der Umsatz ist steuerbar und steuerpflichtig in Österreich. Der Empfänger der Leistung schuldet gem. § 19 Abs 1 UStG (Österreich! nicht verwechseln mit dem deutschen Kleinunternehmerparagrafen) die USt.

Kein Ausweis der USt auf der Rechnung, aber Hinweis auf den genannten Sachverhalt.

Wie verhält es sich mit einer solchen Rechnung in ein
Drittland, wie z.b. Schweiz?

Keine Unterscheidung zwischen Gemeinschaftsgebiet und Drittland. Entscheidend ist nur, ob in dem Land, in dem der Umsatz steuerbar ist, eine reverse-charge-Regelung existiert oder nicht.

Schöne Grüße

MM