Hallo,
folgendes Beispiel:
Ein selbstständiger,deutscher DJ legt in Österreich für ein österreichisches Unternehmen(Veranstaltungsagentur) in einer Discothek auf. Es handelt sich also um eine sonstige Leistung, die im Ausland erbracht wird.
Wie sieht die Rechnung an das österreichische Unternehmen aus?
1.)mit oder ohne Umsatzsteuer?
2.)falls ohne Umsatzsteuer: welche Hinweise müssen auf der Rechnung dem Leistungsempfänger mitgeteilt werden? Gilt hier die Steuerschuldnerschaft des Empfängers?
Wie verhält es sich mit einer solchen Rechnung in ein Drittland, wie z.b. Schweiz?
Gruss & Danke