Ein Internetdienstleister listet in seiner Rechnung (für bspw. Juli 2007) mehrere Leistungen aus 2006 (die auch in Anspruch genommen wurden) auf und fordert in der Rechnung für Juli 2007 die Leistungen aus 2006 zu bezahlen.
Ist diese Form der Rechnungstellung zulässig?
Darf ein Dienstleister Leistungen die bereits bis zu 1 Jahr zurückliegen in gebündelter Form auf einer Rechnung einfordern?
Ist diese Form der Rechnungstellung zulässig?
Darf ein Dienstleister Leistungen die bereits bis zu 1 Jahr
zurückliegen in gebündelter Form auf einer Rechnung
einfordern?
Ähm… warum sollte das denn nicht zulässig sein?
Verjährung? Nö. Doch nicht nach einem Jahr.
Und wieso sollte er mehrere Rechnungen schreiben müssen?
Und wieso sollte er mehrere Rechnungen schreiben müssen?
Fragend:
Levay
Es werden jeden Monat Rechnungen geschrieben und versendet über die normalen Leistungen.
Ist es nicht verwunderlich, dass bestimmte Leistungen erst bis zu 1 Jahr später auf der Rechnung aufgeführt werden?
Wieso waren die Leistungen nicht schon vorher in den monatlichen Rechnungen aufgeführt?
Ist ein solches Vorgehen nicht unüblich?